Beschlussvorlage - 09/SVV/0878
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzieller Mehrbedarf für Sozialleistungen 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Leistung von pflichtigen Sozialleistungen wird im Jahr 2009 voraussichtlich ein Mehrbedarf in Höhe von € 5.523.000 entstehen. Von diesen erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen sind derzeit € 2.565.600 durch sonstige Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen (lt. Anlage 1) im Fachbereich 38 gedeckt. Zur Deckung des übersteigenden Mehrbedarfs werden im Jahresverlauf sämtliche verfügbare Quellen (Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/Minderauszahlungen) herangezogen. Ein eventuell hiernach verbleibender ungedeckter Mehrbedarf erhöht den geplanten ordentlichen Jahresfehlbetrag.
Diesen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von bis zu € 5.523.000 wird zugestimmt.
Erläuterung
Begründung:
Hilfe zum Lebensunterhalt (UP 3111000)
Der überplanmäßige Anstieg bei den Ausgaben zur Hilfe zum Lebensunterhalt (Regelleistung und Unterkunftskosten) begründet sich mit der Übernahme von Hilfeempfängern von der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) in die Zuständigkeit der Kommune in einer unvorhersehbaren Größenordnung.
Erwerbsfähige Hilfeempfänger erhalten Leistungen nach dem SGB II. Zuständig ist die PAGA. Nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Zuständig ist der kommunale Sozialhilfeträger. Über die Feststellung der Erwerbsfähigkeit entscheidet nach § 44a SGB II der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit. Widerspricht der kommunale Träger der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit, werden diese Fälle der gemeinsamen Einigungsstelle zur Entscheidung vorgelegt.
Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit begutachtet zunehmend Hilfeempfänger als nicht erwerbsfähig. Bis zur Mitte des Jahres 2009 mussten bereits rund 80 Fälle aufgrund von Entscheidungen der Einigungsstelle in die Zuständigkeit der Kommune übernommen werden. Hinzu kommt, dass bei diesem Personenkreis der volle Regelsatz zu gewähren ist, da kein Anspruch auf vorrangige Leistungen (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente) besteht.
Hilfe zur Pflege (UP 3112000)
Hilfen zur Pflege werden nach dem 7. Kap. SGB XII gewährt. Der Mehrbedarf ist begründet im Anstieg der Fallzahlen, sowohl bei der Pflege innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen (s. Anlage 3) Hinzu kommen auch in der Pflege Steigerungen bei den Unterkunftskosten und bei den Kostensätzen, die von den Pflegekassen verhandelt werden.
Neu hinzu gekommen sind zudem Fälle nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), die seit diesem Jahr aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in die Zuständigkeit der Kommune übernommen werden mussten. Dabei handelt es sich zur Zeit um 5 Fälle, die Kosten in Höhe von zusammen rund 200.000 Euro jährlich verursachen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (UP
3113000):
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird nach dem 6. Kap. SGB XII gewährt. Auch in der Eingliederungshilfe sind die Fallzahlen mehr als in der Planung für das Jahr 2009 berücksichtigt gestiegen. Innerhalb von Einrichtungen bezogen 2008 durchschnittlich 757 Hilfeempfänger Leistungen, im Jahr 2009 sind es bislang 776. Außerhalb von Einrichtungen stieg die Zahl der Hilfeempfänger von 238 (2008) auf 260 (2009). Kostensteigerungen bei den Unterkunftskosten wirken sich in diesem Unterprodukt ebenfalls sehr aus. Hinzu kommen gestiegene Kostensätze.
Für die Übernahme der Fälle nach § 35a SGB VIII vom Jugendamt wurde mit ca. 80 Fällen geplant, diese Zahl hat sich jedoch zwischenzeitlich verdoppelt, so dass allein bei dieser Leistung Mehraufwendungen von mindestens 800.000 Euro prognostiziert werden.
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB
II (UP 3120000):
Der kommunale Träger ist für die Kosten der Unterkunft innerhalb der Grundsicherungsleistungen für erwerbsfähige Hilfeempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) zuständig. Es werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2009 wurde von einer durchschnittlichen Anzahl von 9.000 Bedarfsgemeinschaften (BG) und von durchschnittlichen Unterkunftskosten von 310 Euro pro Monat und BG ausgegangen. Daraus ergaben sich geplante Aufwendungen von 33.500.000 Euro.
Die Anzahl der BG ist seit Anfang des Jahres 2009 kontinuierlich gestiegen auf nunmehr 9.429 BG (Stand April 2009, korrigierte BG-Zahlen mit 3-monatiger Verzögerung, Quelle PAGA/BA). Die PAGA geht zum Ende des Jahres von weiter steigenden Fallzahlen aus, u. a. aufgrund auslaufender Kurzarbeitergelder. Neben den BG sind auch die Unterkunftskosten gegenüber der Planung erheblich gestiegen und liegen im aktuellen Durchschnitt bei 318 Euro (s. Anlage).
Es ergeben sich daher zum Ende des Jahres prognostizierte Aufwendungen von:
9.450 BG x 318 Euro x 12 Monate = (gerundet) 36.000.000 Euro
Dies ergibt einen überplanmäßigen Mehraufwand von 2,5 Mio. Euro. Diesem stehen 0,5 Mio. Euro Mehrerträge aus der Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gegenüber.
Darüber hinaus ist der kommunale Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten der PAGA gegenüber der Planung (Aufwand 2008) um 170.000 Euro gestiegen.
Erläuterung der Deckungsmöglichkeiten
Für einzelne Produktkonten im Deckungskreis Soziale Aufwendungen/Auszahlungen entstehen Mehrbedarfe von insgesamt 6.913.000 EUR. Diese werden durch Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen in Höhe von 1.390.000 EUR im Deckungskreis Soziale Leistungen gedeckt, so dass im Deckungskreis selbst eine Deckungslücke in Höhe von 5.523.000 EUR verbleibt.
Zur Gewährleistung der Deckung wird der Deckungskreis
Soziale Leistungen -DK 3019- im Ergebnishaushalt sowie der dazugehörige
Deckungskreis –DK 3519- im Finanzhaushalt nach § 8 Nr. 4.3 von der 5%
Bewirtschaftungssperre ausgenommen.
Eine weitere Reduzierung des Mehrbedarfes erfolgt durch
Mehrerträge/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im
Fachbereich 38 in Höhe von zur Zeit insgesamt 2.565.600 EUR. Über diese Höhe
wird der Antrag auf überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für den Deckungskreis
3019/3519 gestellt, welcher stufenweise nach tatsächlichen Mittelabfluss
umzusetzen ist. Es verbleibt eine prognostizierte Deckungslücke in Höhe von
max. 2.957.400 EUR.
Zur Reduzierung des nicht gedeckten Mehrbedarfes werden
vorrangig durch den GB 3 bis zum 31.12.2009 weitere Deckungsquellen
bereitgestellt, die sich im Laufe der Haushaltsdurchführung erschließen. Sollte
darüber hinaus eine Deckungslücke bestehen bleiben, könnten, sofern vorhanden,
Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Allgemeinen Finanzierungsmitteln
herangezogen werden.
Ein eventuell verbleibender Mehrbedarf, zu deren Leistung die LHP auf Grund bestehender rechtlicher Ansprüche verpflichtet ist, entsteht unabhängig davon, ob Deckung vorhanden ist. Ein nicht gedeckter Teilbetrag erhöht insoweit den geplanten ordentlichen Fehlbetrag.
Eine Nachtragssatzung nach § 68 KomHKV i.V.m. § 5 Nr.4 der
Haushaltssatzung 2009 ist zur Zeit nicht erforderlich, da die Wertgrenzen
bezüglich des Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis sowie bei
Einzelaufwendungen/Einzelauszahlungen nicht überschritten werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
In folgenden Unterprodukten des Deckungskreises Soziale
Leistungen (DK 3019/3519) bestehen Mehrbedarfe:
Unterprodukt Bezeichnung Mehrbedarf
3111000
Hilfe zum Lebensunterhalt 450.000 EUR
3112000
Hilfe zur Pflege 820.000 EUR
3113000
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2.993.000
EUR
3120000 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 2.650.000 EUR
Summe Mehrbedarf DK 3019/3519 6.913.000
EUR
Reduzierung um Minderbedarf im DK 3019/3519 1.390.000 EUR
Mehrbedarf im DK 3019/3519 gesamt 5.523.000 EUR
Deckung aus dem FB Soziales, Gesundheit und
Umwelt (üpl. Antrag) 2.565.600
EUR
bisher
ungedeckte Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen 2.957.400
EUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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