Beschlussvorlage - 09/SVV/0928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stelle 214 110 02, Schulsekretärin/Schulsekretär, im Fachbereich Schule und Sport wird befristet für 2 Jahre mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden extern ausgeschrieben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch altersbedingtes Ausscheiden der Stelleninhaberin zum 31.12.2009 wird die Stelle 214 110 02 frei. Zur Absicherung des geregelten Schulablaufes ist eine Nachbesetzung ab 01.01.2010 erforderlich.

 

 Das Aufgabengebiet dieser Stelle umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

 

         - Bearbeitung und Weiterleitung des Posteinganges bzw. des Postausganges

         - Schreibarbeiten und Korrespondenzen, Entwurf, Gestaltung und Formulierung von  

Schriftstücken für unterschiedliche Zwecke unter Anwendung von DV, Wiedervorlagen von  Vorgängen; Aufnahme und Erstellung von Protokollen

         - Verwaltung; Planung und Kontrolle von Terminen

         - Telefondienst und Führen von korrekter Telefongespräche

         -  Koordinierung des internen und externen Besucherverkehrs

         -  Überwachung der Schulkonten, Verwaltung des Handkassenvorschusses

         -  Meldung von Schadens- und Versicherungsfällen der Schüler/Schülerinnen, Bearbeitung                

             von Unfallmeldung

 

Im Bereich der Stadtverwaltung sind Beschäftigte, die über die genannten Qualifikationen verfügen, entsprechend ihren Fähigkeiten (Sekretärinnen/Sekretäre) eingesetzt und können nicht ohne im abgebenden Bereich zu fehlen, umgesetzt werden. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig, die Personalsuche auf dem externen Arbeitsmarkt (Agentur für Arbeit) zu erstrecken, um eine zeitnahe Stellenbesetzung abzusichern.

 

Die Stelle soll zeitgleich intern und extern ausgeschrieben werden und den Standards entsprechend befristet für 2 Jahre mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden besetzt werden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die notwendigen Personalaufwendungen sind entsprechend der Entgeltgruppe E 6 TVöD/TVÜ-VKA in der gültigen mittelfristigen Ergebnisplanung im betreffenden Produkt eingeplant. Die Stelle ist nach altersbedingtem Ausscheiden (zum 31.12.2009) der Stelleninhaberin ab 01.01.2010 besetzbar.

 

Die Stelle soll über die Agentur für Arbeit ausgeschrieben werden, so dass keine Anzeigekosten entstehen.

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Anlagen

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