Beschlussvorlage - 09/SVV/0849
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 126 "Industriegebiet Potsdam-Süd" Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.10.2009
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04.11.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ ist gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1, 2 und 3).
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
(s. Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage 1
Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung (1 Seite)
Anlage 2 Aufstellungsbeschluss
(2 Seiten)
Anlage 3 Übersichtskarte
(1 Seite)
Anlage 4 Begründung zum
Bebauungsplan (30 Seiten)
Anlage 5 Bebauungsplan
(Textbebauungsplan mit textlichen Festsetzungen
und Karte
zum Geltungsbereich) (3 Seiten)
Das Bebauungsplanverfahren soll mit dem
Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden (siehe Anlage 2). Gleichzeitig wird
die Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans
vorgeschlagen.
Aufbauend auf den Erfahrungen aus den zur Steuerung
des Einzelhandels vorgesehenen
Bebauungsplänen Nr. 18 Kirchsteigfeld, Nr. 118 Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße,
Nr. 2 Horstweg-Süd und Nr. 51-1 Am Silbergraben soll der Bebauungsplan Nr. 126
„Industriegebiet Potsdam-Süd“ als einfacher Textbebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a
BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren entfällt die frühzeitige
Beteiligung der Bürger und Behörden.
Ziel des Bebauungsplans ist die Steuerung des Einzelhandels
zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche auf der Grundlage
des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam (s. DS
Nr. 08/SVV/0415 vom 10.09.2008). Im Sinne des § 9 Abs. 2a BauGB soll der
Bebauungsplan lediglich Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung
treffen, ohne die Ausweisung von Baugebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung
(BauNVO).
Vorgesehen ist der Ausschluss von zentrenrelevanten
Warensortimenten der Potsdamer Liste in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans. Entsprechend den Zielen des Einzelhandelskonzeptes dient der
Bebauungsplan der Erhaltung und Entwicklung der „Einkaufsinnenstadt“, des
„Stadtteilzentrums Waldstadt“, dem „Nahversorgungszentrum Kirchsteigfeld“ und dem „Nahversorgungszentrum Drewitz“. Weitere Ziele werden mit der Planung nicht
verfolgt.
Das Bauleitplanverfahren ist für die Einstufung in
Priorität 1Q in der Prioritätenliste für die Verbindliche Bauleitplanung
vorgeschlagen (s. Beschlussvorlage „Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung“, hier : erneute Aktualisierung der
Prioritätenfestlegung – eingebracht in die Stadtverordnetenversammlung zum
02.09.2009).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen keine externen Planungskosten an, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet wird.
Für die
fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen
verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen
werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen
Leistungen können aufgrund der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) nicht einem Dritten
übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten.
Folgekosten
Mögliche
Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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255,1 kB
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