Beschlussvorlage - 01/SVV/0928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.         Die Wilhelm-Busch-Grundschule (36) wird mit Beendigung des Schuljahres

            2001/02 geschlossen.

 

2.         Die verbleibenden Klassen der Klassenstufen 4 – 6 werden an der  

            Grundschule Am Pappelhain (45) weiterbeschult.

 

3.         Bei entsprechenden Elternwünschen ist im Einzelfall auch die Beschulung an

            einer anderen Grundschule möglich.         

 

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Erläuterung

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Schulentwicklungsplan 1999 – 2005 vom 16.12.1999 (DS 99/0783/1) wird die Wilhelm-Busch-Grundschule (36) im Planungszeitraum geschlossen.

 

Bezüglich der Schließung enthält der Beschluss nachfolgende Option:

 

Aus den jährlichen Geburtenzahlen bis 2002/2003 sowie der demografischen Entwicklung in den Wohngebieten ist bei steigenden Schülerzahlen ein Erhalt und Fortführen dieser Schule durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen.

 

1. Zeitpunkt der Entscheidung über Schließung oder Fortführung

 

Laut Option müssten die Geburtenzahlen bis 2002/2003 abgewartet werden. Dies bedeutet, dass eine Entscheidung erst im Schuljahr 2003/2004 getroffen werden könnte. Dann würde die Schule lediglich noch über die Klassenstufen 5 und 6 mit insgesamt drei Klassen verfügen.

 

Gemäß § 19 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz verfügt die Grundschule über die Jahrgangsstufen 1 – 6. Gegen diese gesetzliche Prämisse würde durch vorgenannten Sachverhalt erheblich verstoßen.

 

Entsprechend § 105 Brandenburgisches Schulgesetz könnten Schulen, die die Mindestzügigkeit nicht erreichen, fortgeführt werden, wenn es möglich ist, mindestens drei aufsteigende Klassen zu bilden und eine andere Schule zumutbar nicht erreichbar ist. Auch dieser Paragraph ist nicht anwendbar, da 2003/04 keine drei aufsteigenden Klassen gebildet werden können und sich die Grundschule 45 im selben Gebäude befindet.

 

Eine Entscheidung sollte daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt getroffen werden.

 

2. Beschlussvorschlag zur Schließung der Schule

 

Die Geburtenzahlen per 30.06.2001 im Wohngebiet Am Stern sind für die Jahrgänge 1995/96 – 2000/2001 in der Anlage dargestellt, ebenso die künftige Schüler- und Klassenentwicklung der Grundschule 45 bei Schließung der Grundschule 36. Hieraus ist erkennbar, dass ein Doppelstandort Typ Erfurt mit einer Kapazität von 40 Klassen perspektivisch für die Grundschulversorgung des Wohngebietes nicht benötigt wird. Ein um einen Seitenflügel reduziertes Objekt würde über Reserven für künftige Entwicklungen verfügen.

 

Nachteile für die verbleibenden Schüler der Grundschule 36 sind nach deren Schließung nicht zu erwarten, da die Beschulung weiterhin am selben Standort erfolgt, die Schulwege somit identisch sind und die sächliche Ausstattung der Grundschule 45 vergleichbar gut ist.

 

Vorteile ergeben sich aus einer unproblematischen Klassenbildung im Rahmen der Einschulungsverfahren, größeren Möglichkeiten der Gebäudeplanung und Minderausgaben für Personal und Bewirtschaftung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nach Schließung der Wilhelm-Busch-Grundschule (36) ergeben sich nachfolgende jährliche Minderausgaben im Verwaltungshaushalt des Schulverwaltungsamtes:

 

 

Minderausgaben für Bewirtschaftung: 155.000,- DM (79.250,- Euro)

 

 

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