Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0973

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbundgebiet sind die Länder Berlin und Brandenburg. Die Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg GmbH (VBB) bestellt die Leistungen im Auftrage der Länder. Die VBB GmbH gibt zum Anliegen des Prüfauftrages folgende Stellungnahme: 

 

Ausgangssituation: In der Hauptverkehrszeit (HVZ) ist das Fahrgastaufkommen zu groß, um es mit dem regulären RE1 - Angebot ( 2 Züge pro Stunde) zu bewältigen. Daher erfolgt der Einsatz eines dritten Zuges pro Stunde in der HVZ. Dabei besteht das Problem, dass der dritte Zug nicht auf die Stadtbahn fahren kann, da hier keine zusätzlichen Trassen verfügbar sind. 

 

Daher wurde zum Fahrplanwechsel 2000 folgendes Konzept umgesetzt: HVZ: RE 1 (schnell) im 30-Minuten-Takt, zusätzlich Einsatz von Verstärkerzügen mit allen Halten Übrige Zeiten: RE 1 (schnell) im 60-Minuten-Takt; RE 1 (mit allen Halten) versetzt im 60-Minuten-Takt  Nur mit diesem Konzept ist es möglich, die Fahrgastströme in die entsprechenden Züge zu lenken.

           

Würde der RE 1 im Berufsverkehr in den Zwischenbahnhöfen halten, käme es zu einer Überfüllung der RE 1 - Züge, die Verstärkerzüge wären faktisch leer.

Es wurde berücksichtigt, dass den Nachteilen für relativ wenig Reisende in Zwischenbahnhöfen enorme Vorteile für die Reisenden aus Brandenburg gegenüber stehen.

 

Schlussfolgerung:

Kurzfristige Maßnahmen werden nicht erforderlich, da das Konzept insgesamt erfolgreich ist. Langfristig ist geplant, den RE 1 im 30-Minuten-Takt ganztägig beschleunigt zu fahren und zusätzlich eine RB - Linie mit allen Halten anzubieten. Das ist jedoch erst möglich, wenn die Baumaßnahmen im Knoten Berlin fertig gestellt sind und die RB - Linie nach Berlin geführt werden kann.

 

Der Leistungsersteller, die DB AG unterstreicht den Standpunkt, in dem er die Bedienung des Bahnhofs Charlottenhof und die Anschlusssicherung in Richtung Berlin wie folgt darstellt:

In Potsdam Charlottenhof halten derzeit die Linien RB 20, RB 21, RB 22 und jeder zweite Zug der Linie RE 1. Das sind pro Stunde 3,5 Halte je Richtung.

 

Von den halbstündlich verkehrenden Zügen der Linie RE 1 hält lediglich der stündlich verkehrende Zug mit dem Zuglauf Frankfurt - Magdeburg nicht. Diese Züge dienen der schnellen Verbindung von Magdeburg, Brandenburg, Potsdam und Berlin und halten nicht auf weiteren Unterwegsbahnhöfen.

 

Das bedeutet, dass bereits heute bis auf die o.g. Züge der Linie RE 1 alle Züge in Potsdam Charlottenhof halten.

Zu erwähnen ist noch, dass alle Züge der RB 21, die auch den Bahnhof Charlottenhof bedienen, generell in Potsdam Hauptbahnhof Anschluss von /zur RE1 nach Berlin haben.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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