Beschlussvorlage - 01/SVV/0911
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingliederungsvertrag Neu Fahrland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Einreicher*:
- Herr Hadlich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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05.12.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.12.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Erläuterung
Die
Landesregierung hat im Rahmen der Gemeindestrukturreform mit der Verabschiedung
der Leitlinien einen Orientierungsrahmen für die sog. Freiwillige Phase der
Gemeindeneu bzw. -eingliederung geschaffen. Der Oberbürgermeister hat mit den
umliegenden Gemeinden Gespräche über mögliche Optionen der gemeinsamen
Entwicklung geführt. Mit der Gemeinde Neu Fahrland wurden intensive
Verhandlungen über die Voraussetzungen einer Eingliederung nach Potsdam
geführt. Die Gemeinde Neu Fahrland führt am 27.01.2002 zur Frage der
Eingliederung nach Potsdam einen Bürgerentscheid durch.
I.
Nach den
Leitlinien der Landesregierung ist die Eingliederung Neu Fahrland nach Potsdam
leitliniengerecht:
1. Enge
bauliche und funktionale Verflechtung
Neu Fahrland
liegt zwar nicht auf der sog. "Insel" Potsdam, sondern in
unmittelbarer Randlage hierzu auf dem nördlichen Ufer des Sacrow-Paretzer
Kanals. Hierdurch ist gleichermaßen eine starke Einbindung in die geographische
Strukturierung des Umlandes der Landeshauptstadt gegeben, die sich in der
angesprochenen Abfolge der kranzartig angeordneten, vorstädtisch überformten
dörflichen Kerne bzw. Siedlungsbereiche von Geltow über Wildpark-West, Eiche,
Golm, Grube, Bornim, Schlänitzsee, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neufahrland
widerspiegelt. Die Gemeinde Neu-Fahrland ist im Zeitraum 1992 bis 1999 von 959
Einwohner auf 1.048 Einwohner gewachsen. In Neu Fahrland stammen 31 % der
Zugezogenen aus Potsdam, es finden 139 Pendlerbewegungen nach und 146 aus
Potsdam statt.
Neu
Fahrland verfügt nicht über ein vollständiges Spektrum der alltäglichen
Daseinsfunktionen, sondern ist in mehreren Bereichen untrennbar funktional mit
der Landeshauptstadt verwoben. So stellt z.B. der Entwurf des
Flächennutzungsplanes ausdrücklich
in verschiedenen Kapiteln seines Erläuterungsberichtes darauf ab, dass für die
entsprechenden Funktionen Flächen im derzeitigen Gemeindegebiet weder
vorgehalten werden können noch nachgewiesen werden sollen, weil die
entsprechenden Angebote in Potsdam wahrgenommen werden. Im Nordbereich der
Landeshauptstadt finden derzeit die stärksten Entwicklungen mit der
Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld und dem Campus am Jungfernsee statt.
Sowohl im Bereich der Fortführung der gleichartigen kleinteiligen Wohnstruktur im
Grünen und am Wasser als auch in der Nutzung und Erschließung der Potenziale
wird aus Sicht der Landeshauptstadt zukünftig eine verstärkte Verflechtung
gesehen.
2.
Erweiterung im Interesse anzustrebender Entwicklung der Stadt
Die
angesprochenen Entwicklungen im Nordbereich der Landeshauptstadt
(Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld, Campus am Jungfernsee) können in ihrer
Ausprägung und Effektivität erheblich gesteigert werden, wenn die
Entwicklungspotenziale im angrenzenden Umfeld in eine übergreifende
stadtentwicklungspolitische Verantwortung integriert sind. Auch der
Stabilisierung von Neu-Fahrland käme eine solche übergreifende Abstimmung
zugute, die durch eine einheitliche Verantwortung gewährleistet wird.
3.
Verbesserung oder Erleichterung der Aufgabenerfüllung
Mit den
angesprochenen Entwicklungspotenzialen ist zugleich ein wesentlicher Faktor für
eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung benannt, die Aktivierung dieser Potenziale
ist bei der Einbindung in die Entwicklung der Landeshauptstadt wesentlich eher
zu erreichen als in einer Konkurrenzsituation im Umland.
Auch die
übrigen Felder der öffentlichen Daseinsvorsorge sind ausreichend effektiv in
die Aufgabenwahrnehmung durch die Landeshauptstadt einzugliedern und werden
voraussichtlich differenzierter und mit zumindest gleichwertiger Qualität
wahrgenommen werden können.
4
.Zusammenfassung mit anderen Umlandgemeinden nicht sinnvoll.
Sinnfällige
Alternativen zu einer Eingliederung in die Landeshauptstadt sind nicht
erkennbar, insbesondere vor dem Hintergrund des Anspruches, die Reserven einer
Erhöhung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit mit einer aktuellen Neuordnung
auszuschöpfen:
Siedlungsstrukturelle
Zusammenhänge zu den vorstädtischen Bereichen Potsdams sind deutlich stärker
ausgeprägt als ein etwaiger Bezug in weitere ländliche Gebiete am nördlichen
Rand des Landkreises Potsdam-Mittelmark oder zu Gemeinden im nördlich
angrenzenden Landkreis Havelland. Organische Siedlungszusammenhänge zu anderen
dominanten Gemeinden bestehen nicht.
Die
funktionalen Bezüge sind, wie dargestellt, in erster Linie auf Potsdam
ausgerichtet und werden mit der Nutzung der erheblichen Entwicklungspotentiale
noch wachsen.
II.
In den
Gesprächen wurde ein Vertragsentwurf erarbeitet.
Ein Grundsatz,
der die Verhandlungen begleitet hat, war, dass keine Bereicherung zu lasten des
jeweiligen anderen Vertragspartner stattfinden soll . Daraus folgend ist für
den Übergangszeitraum von fünf Jahren entgegen den Grundsätzen der kameralen
Haushaltsführungen eine gesonderte Investitionspauschale in Höhe der
Schlüsselzuweisungen bzw. angenähert an die wegfallende Amts- und Kreisumlage
vereinbart worden. Der Regelungsinhalt ist im wesentlichen an den Musterentwurf
des Innenministeriums angelegt.
Der
Vertragsentwurf wurde am 19.09.01 im Hauptausschuss vorgestellt und am 25.09. in einer Einwohnerversammlung in
Neu Fahrland mit den BürgerInnnen erörtert. Aufgrund dieser Veranstaltung und
der Rücksprache mit dem Innenministerium haben sich einige Änderungen ergeben,
die aber redaktioneller Natur waren bzw. einige Punkte nochmals konkretisiert
haben.
Zur
weiteren Erläuterung:
§ 1:
bezieht sich auf die Änderung der Rechtspersönlichkeit der Gemeinde Neu
Fahrland.
§ 2:
bestimmt die Namensgebung des Ortsteils. Auf Wunsch der Gemeinde Neu Fahrland
wurde die zulässige Variante der Gestaltung der Ortsschilder gewählt, dass der
Name des Ortsteils über dem Namen Stadt Potsdam aufgeführt wird.
§ 3 und §
9: beinhalten die Regelungen für den Ortsbeirat und den Ortsbürgermeister,
deren Zusammensetzung und deren Mitwirkungsrechte.
Im
wesentlichen werden die Rechte aus § 54 Gemeindeordnung aufgeführt, für darüber
hinausgehende Regelungen wurde bisher in den Verhandlungen kein Bedarf gesehen.
Der zugesagte Zuschuss iHv 30.000 Euro gem. § 54 Abs. 4 GO für die Förderung
der örtlichen Gemeinschaft entspricht dem Wunsch der Vertreter Neu Fahrlands
und stellt den jetzt schon vorhanden finanziellen Umfang dar.
Es sind
Änderungen auf Anregung des Innenministeriums aufgenommen worden, diese
bedeuten aber aus Potsdamer Sicht keine inhaltliche Änderung.
§§ 4 und 5: regeln die Sicherung der
örtlichen Identität und der Bürgerrechte, soweit sie mit dem Wohnortprinzip
zusammenhängen. Die Regelungen entsprechen dem Mustervertrag des Innenministeriums.
Zusätzlich wurde noch ausdrücklich aufgenommen, dass die Kita auf fünf Jahre in
kommunaler Trägerschaft bleibt, was aufgrund des sehr guten Auslastungsgrades
und der Beschaffenheit (Neubau Jahrgang 2001) keine zusätzliche Belastung für die
Stadt bedeutet.
Die
Entscheidung über die Verwendung der öffentlichen Einrichtungen nach fünf
Jahren durch den Ortsbeirat entspricht den § 54 a Abs. 3 GO und dem § 9 Abs. 2
des Vertrages.
§ 6:
behandelt das Ortsrecht und die Haushaltsführung unter der Maßgabe, dass für
die Übergangszeit das in der Anlage aufgeführte Ortsrecht weiter Bestand hat
und insoweit hinsichtlich dieser Kostengrößen für die Bewohner Neu Fahrlands
eine Übergangsregelung besteht. In Abs. 4 wurde die Aussage zur weiteren
Bauleitplanung dahingehend konkretisiert, dass die jetzigen Planungsziele Neu
Fahrlands im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter betrieben werden. Ein
Dissens bezüglich der Planungsziele zwischen Neu Fahrland und Potsdam besteht
nicht.
§ 7:
schreibt die Investitionspauschale für Neu Fahrland für die nächsten 5 Jahre
fest. Die Berechnung der Pauschale richtet sich nach dem o.g. Grundsatz, dass
keine Bereicherung zu lasten des Vertragspartners stattfinden soll, d.h. es
wurde ein Mittelwert ermittelt, der zum einen Bezug auf die Finanzkraft der
Gemeinde Neu Fahrland in Form der geleisteten Amts- und Kreisumlage und zum
anderen als Richtgröße die allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes pro
Einwohner der Landeshauptstadt annimmt. Neu Fahrland hat in den letzten fünf
Jahren im Durchschnitt 783 TDM im Jahr als Amts- und Kreisumlage abgeführt, das
ergibt bei einer Einwohnerzahl von ca. 1.100 ca. 700,- DM pro Jahr und
Einwohner. Die Landeszuweisung als Schlüsselzuweisung und als Zuweisung für
übertragene Aufgaben für die Stadt Potsdam ergeben derzeit einen Betrag von
855,- DM pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der oben genannten Pauschale zur
Förderung des gemeindlichen Lebens iHv. ca. 30 T € pro Jahr wurde die Summe von
350 T € als Investitionspauschale pro Jahr festgeschrieben auf den
Übergangszeit von 5 Jahren vereinbart.
Die
einmalige Investitionssumme von 350 T €/ 685 TDM berechnet sich aus der
Zuweisung des Landes für die Eingliederung gem. § 16 GFG, wonach pro Einwohner
der aufgenommenen Gemeinde 200,- DM und für 10 % der Einwohner der aufnehmenden
Gemeinde 200,- DM (für Potsdam insgesamt ca. 2,6 Mio DM) gezahlt werden. Die
Summe für die Einwohner Neu Fahrland wird in voller Höhe zur Verfügung
gestellt, von der Zuweisung Potsdams wird angesichts des noch nicht
abgeschlossenen Prozesses der Gemeindestrukturreform ein Betrag iHV. 485 TDM
festgehalten.
In der
Anlage 2 des Vertrages wurde von den Vertretern Neu Fahrlands der jetzige Stand
der beabsichtigten vorrangigen Investitionen benannt. Aus Sicht der Verwaltung
sollte dem Ortsbeirat - korrespondierend mit der Regelung in § 9 vgl. auch §
54a GO - größtmögliche Entscheidungsfreiheit über die Verwendung der Mittel
gewährt werden. Durch den Abstimmungsvorbehalt mit der Verwaltung soll
gewährleistet werden, dass die Maßnahmen auch mit den gesamtstädtischen
Interessen übereinstimmen. Da die Investitionspauschale begrenzt ist, sind
keine weiteren konkreten Planungsunterlagen bzw. Kostenschätzungen für die
Investitionen erforderlich.
In Absatz
4 wurden die Grundlagen dieser Berechnung festgehalten, die Steuerkraft Neu
Fahrlands und der bisher bekannte Schuldenstand aus der Auseinandersetzung mit
dem Amt Fahrland. Der Gewerbesteuerumsatz der Gemeinde Neu Fahrland aus den
Jahren 1992 bis 2000 ergibt einen Durchschnitt von 572 TDM (293 T €), so dass
als Bemessungsgrundlage 300 T € angesetzt wurden. Da vor allem der Punkt über
die finanziellen Verpflichtungen Neu Fahrlands noch nicht abschließend geklärt
ist - die Verhandlungen mit dem Amt Fahrland über die Auseinandersetzung des
Amtsvermögens und -verbindlichkeiten laufen derzeit-, werden diese beiden
Summen festgeschrieben mit der Maßgabe, dass bei wesentlicher Abweichung ( nur
bei Steigerungen über 10 % ) Nachverhandlungen über Anpassungen stattfinden.
Im
Ergebnis ist damit zu rechnen, dass der Stadt Potsdam aufgrund der zusätzlichen
Landeszuweisungen keine wesentlichen Mehrkosten entstehen.
§ 8: Abs.
1 entspricht der Regelung des § 10 Abs. 2 Satz der GO, im übrigen ist die
Regelung entsprechend des Mustervertrages formuliert.
§ 10:
betrifft die Übernahme der Gemeindeangestellten (hier der kommunalen Kita) und
entspricht den Vorgaben des Innenministeriums.
§§ 11-
14: betreffen die Umsetzung des Vertrages und sind mit den Regelungen des
Mustervertrages des Innenministeriums identisch. Auf Hinweis des
Innenministeriums und in Absprache mit Neu Fahrland wurde der Termin auf den
31.12.2002 gelegt.
Die
konkreten finanziellen Auswirkungen werden im Haushalt 2003 dargestellt. Wie
unter dem § 7 erläutert, sind nach dem jetzigen Stand gemessen an den
finanziellen Zusagen an die Gemeinde Neu Fahrland und den erwarteten
zusätzlichen Schlüsselzuweisungen, keine zusätzlichen finanziellen Belastungen
zu erwarten.