Beschlussvorlage - 09/SVV/0944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bezug nehmend auf die Empfehlung der Entsperrungskommission werden die in der Anlage aufgeführten Produktkonten ganz oder teilweise (in der jeweils angegebenen Höhe) entsperrt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Folgende Anträge wurden in der Sitzung der Entsperrungskommission am 02.11.2009 behandelt:

 

 

 

Antrag Nr.: 1              Büro der Stadtverordnetenversammlung – Sachaufwendungen für Ortsteile

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 5.080,00 €

 

Begründung des Bereiches 902

 

Den Ortsbeiräten stehen jährliche Mittel in Höhe von 101.600,00 € für das örtliche Gemeinschaftsleben zur Verfügung. Der Entsperrungsbetrag wird für die Auszahlung der Zuwendungsbescheide an die Ortsteile, der Mieten und Betriebskosten benötigt.

                                                            Planansatz                             5 %

Fahrland                                              15.748 €                                  787,40 €

Golm                                                   12.803 €                                  640,15 €

Groß Glienicke                                    17.746 €                                  887,30 €

Marquardt                                              8.597 €                                  429,85 €

Neu Fahrland                                        9.409 €                                  470,45 €

Satzkorn                                                5.948 €                                  297,40 €

Uetz-Paaren                                          5.692 €                                  284,60 €

Grube                                                    5.664 €                                  283,20 €

Eiche                                                   19.952 €                                  997,60 €

 

 

 

Antrag Nr.: 2              Marketing/ Kommunikation – Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 4.690,00 €

 

Begründung des Bereiches 906

 

Die Entsperrung des Kontos dient der anteiligen Bereitstellung des Eigenanteils der LHP am Projekt „Einheitliches Informations- und Leitsystem“ für die UNESCO-Welterbestätten aus dem Konjunkturpaket 1.

Dieses Projekt, das im Rahmen der Konjunkturförderung des Bundes zusätzlich entwickelt werden muss, wird nach Abstimmung mit dem GB 4 von den Bereichen 903 und 906 anteilig hinsichtlich der städtischen Eigenanteile abgesichert.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen 348.300,00 €. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beteiligt sich mit 21.000,00 €, die LHP mit 14.000,00 €. Diese Kosten werden zwischen den Bereichen 903 und 906 geteilt.

 

 


Antrag Nr.: 3              Marketing/ Kommunikation – öffentliche Bekanntmachungen

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 3.250,00 €

 

Begründung des Bereiches 906

 

Die Entsperrung der Mittel für das Konto öffentliche Bekanntmachungen ist aus den beiden folgenden Gründen erforderlich:

Die LHP ist zur Veröffentlichung von Beschlüssen der SVV in Form einer amtlichen Bekanntmachung verpflichtet. Für diesen Zweck gibt die LHP ein Amtsblatt heraus. Anzahl und Umfang der Amtsblätter waren im Jahr 2009 höher als in den vergangenen Jahren.

 

Die LHP ist dazu verpflichtet, Stellenbesetzungen, die über externe Stellenausschreibungen erfolgen, öffentlich bekannt zu machen. Dies erfolgt über lokale Zeitungen, Fachzeitschriften und über online-Portale. In diesem Jahr mussten sehr viele Ausschreibungen veröffentlicht werden.

 

 

Antrag Nr.: 4              Bibliothek – Bücher und Zeitschriften

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 12.000,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 27

 

Die Bereitstellung von Medien und Informationen gehört zu den Kernaufgaben einer öffentlichen Bibliothek. Entscheidend für die Umsetzung dieser Aufgabe ist die Höhe des Etats für den Erwerb von Büchern, Zeitschriften und Audiovisuellen Medien.

 

Lange Jahre war die Stadt- und Landesbibliothek in diesem Punkt deutlich unterfinanziert.

Das „Konzept zur Verbesserung der Situation der Stadt- und Landesbibliothek“ vom November 2005 (05/SVV/0898) trägt dieser Tatsache Rechnung und sieht eine schrittweise Erhöhung des Medienetats auf 329.000 € im Jahr vor.

 

Im Vergleich der Städte zwischen 120.000 und 170.000 Einwohnern liegt der Medienetat pro Einwohner im Jahr 2008 bei durchschnittlich 1,73 €. Potsdam liegt mit 1,33 € unter dem Durchschnitt.

 

Im Jahr 2009 läge der Medienetat pro Einwohner bei dem ursprünglich geplanten Ansatz von 240.000 € bei 1,59 € / EW, also immer noch rund 10% unter dem Durchschnitt von 2008.

 

Der Medienetat in Höhe von 240.000 € ist bereits vom Ansatz her als zu gering zu betrachten, um den Bedarf der Potsdamer/innen und Potsdamern an Kinderbüchern, Literatur für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie schülerrelevanten Themen zu erfüllen.

Darüber hinaus sind aus diesem Budget auch die Kosten für die ausleihfertige Bearbeitung von Büchern (Einbandbearbeitung, Beschriftung) zu bestreiten, da laut o.g. Konzept das Personal für diese Tätigkeiten abgebaut wurde.

Die Mittelsperre in Höhe von 12.000 € verschärft diese Situation.

 

Bei Entsperrung dieser Summe wäre es möglich, weitere dringend nachgefragte Medien zu erwerben. In diesem Jahr besteht ein erhöhter Bedarf

 

1.) an Kinderbüchern und Erstlesebüchern, da die Bibliothek ihre Aktivitäten im Bereich der frühkindlichen Leseförderung intensiviert hat. Dieses führt zu einer verstärkten Nutzung des Buchbestandes durch Kindertagesstätten, aber auch durch Eltern, die mit ihren Kindern an den Vorleseaktionen der Bibliothek teilnehmen. (Steigerung der Entleihungen um 12% gegenüber dem Vorjahr.)

 

2.) an elektronischen Medien. So soll zum Beispiel die Neuauflage von Kindlers Literaturlexikon künftig den Nutzern auch Online zur Verfügung stehen, so dass ein Zugriff auch außerhalb der Bibliotheksräume möglich ist.

 

 

 

Antrag Nr.: 5              Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Deckungskreis 3011 Regionalteam 1 – 4 Kinderbetreuung

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 2.336.420,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 35

 

Die Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ist eine pflichtige Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 16 Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg.

Grundlage für die Zahlung der Zuschüsse für Personal-, Betriebs- und Sachkosten bildet die gültige Richtlinie zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten vom 07.12.2005 (05/SVV/0755).

 

Zur Gewährung eines störungsfreien Betriebsablaufes in den Kindertagesstätten ist die LHP verpflichtet, die mit Vertrag festgelegten Zahlungen an die freien Träger jeweils bis zum ersten des laufenden Monats zu leisten.

Zur termingerechten Zahlung des Kostenausgleichs gemäß § 16 KitaG für die Betreuung Potsdamer Kinder in Einrichtungen der Stadt Berlin und anderer Gemeinden sind die finanziellen Mittel ebenfalls erforderlich und bereitzuhalten.

 

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Inanspruchnahme von Tagespflege hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie jeweils zum 1. des Monats das vereinbarte Leistungsentgelt zur Betreuung und Versorgung der Kleinstkinder an die beauftragten Tagespflegepersonen auszuzahlen.

 

Der Betreuungsbedarf in Potsdamer Kindertagesstätten und Horten an Schulen hat sich im Jahr 2009 im prognostizierten Umfang entwickelt, sodass die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten finanziellen Mittel bis zum Jahresende in voller Höhe benötigt werden.

 

Im Deckungskreis 3011 stehen zur Zeit nur noch 97.319,04 € zur Verfügung.

Mit diesen Mitteln können die Zahlungsverpflichtungen für November und Dezember nicht mehr sichergestellt werden.

 

Aus diesem Grund beantragt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur Sicherung der termingerechten Zahlungsverpflichtungen die Aufhebung der 5 %igen Haushaltssperre.

 

 


Antrag Nr.: 6              Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Deckungskreis 3012 Regionalteam 1 – 4 Hilfe zur Erziehung/ Jugendförderung und –arbeit

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 783.325,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 35

 

Die Finanzierung gewährter Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII zählt zu den

pflichtigen Leistungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der LHP.

 

Zur Gewährleistung termingerechter Begleichung eingegangener Zahlungsverpflichtungen für HzE und zur Gewährleistung einer weiteren Förderung der Jugendarbeit, ist die LHP verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen an die freien Träger jeweils bis zum 1. des laufenden Monats zu leisten.

 

Die Anzahl der zu gewährenden HzE sind im Zusammenhang mit der zu verzeichnenden Zunahme sozialer Verwerfungen überproportional angestiegen und es werden alle im Deckungskreis veranschlagten Mittel für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für die gewährten Hilfen zur Erziehung benötigt.

 

Unter Berücksichtigung der sich gegenwärtig abzeichnenden Tendenzen bei der erforderlichen Gewährung von HzE ist zu erwarten, dass per 31.12.2009 im Deckungskreis 3012 - HzE/Jugendförderung und -arbeit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 450.000 € zu erwarten sind, die durch Umschichtungen im Haushalt des Fachbereiches 35 ausgeglichen werden.

 

Zur Sicherung o.g. Zahlungsverpflichtungen beantragt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Aufhebung der bestehenden 5 %igen Haushaltssperre im Deckungskreis Hilfe zur Erziehung/Jugendförderung und Jugendarbeit.

 

 

Antrag Nr.: 7              Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen – Deckungskreis 4315 Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 63.245,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 47

 

Der Bereich 474 unterhält unter Verwendung der im DK 4315 bereitgestellten Mittel die öffentlich gewidmeten Straßen mit Nebenanlagen, befestigte und unbefestigte Wege. Unterhaltung heißt hier im Wesentlichen Gefahrenbeseitigung und Schaffung der Verkehrssicherheit für die Benutzer. Das schließt die Schaffung barrierefreier Übergänge ein. Darüber hinaus sollten 2009 aus diesem DK 75.000 € für Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes eingesetzt werden. Diese Summe ist durch Bestellung zunächst für diesen Zweck gebunden.

Folgende unaufschiebbare Gefahrenabwehrmaßnahmen sind bis 31.12.2009 zu realisieren:

 

Kohlhasenbrücker Straße - Sicherung der Nebenanlage f. Behindertenstrecke         13.000 €

Paul-Neumann-Str. - Patchleistungen auf Gehwegen                                                10.000 €

Heinrich-v.-Kleist-Str. - Nachverfugung Natursteinpflaster                                               13.000 €

Potsdamer Innenstadt - Gefahrenbeseitigung auf Gehwegen                                      8.000 €

Schaffung behindertengerechter Fahrbahnübergänge Bereich Nord                       5.000 €

Fugensanierung in den neuen Ortsteilen                                                                           5.000 €

Reparaturleistungen in Asphalt- und Pflasterdecken Bereich Nord                                 10.500 €

Antrag Nr.: 8              Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen – Deckungskreis 4321 Winterdienst

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 40.785,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 47

 

Nach §1 (1) der Straßenreinigungssatzung ist die LHP zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen der LHP einschließlich der Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen verpflichet. Gemäß §2 umfasst die Reinigungspflicht auch den Winterdienst.

 

Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2004 der Vertrag mit der STEP GmbH zur Vorhaltung und Durchführung von Winterdienstleistungen abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen für bestimmte Flächen wie Treppenanlagen, Fusgängerbrücken, Kreuzungen, Plätze und Rampen seit 2003 mit weiteren Firmen wie Potsdamer Putzteufel, Tegla, low cost cleaning, RUWE entsprechende Verträge. Mit den Stadtwerken Potsdam war ein Vertrag über die Winterdienstkontrolle geschlossen worden.

 

Für den Zeitraum vom 15.11.-31.12.2009 sind folgende jetzt absehbare bzw. geschätzte Aufwendungen zu sichern:

Vorhaltekosten                                    138.162,15 €

Kontrolle des Winterdienstes                        16.000,00 €

Wetterdienst                                              331,99 €

Materialkosten                           16.500,00 €

Silo und Solestation                                25.628,88 €

Leistungen für ca. 12 Einsatztage       84.117,17 €

                                                            280.740,19 €

 

Setzt zu einem früheren Zeitpunkt die Winterwitterung ein, werden Einsatzkosten bereits vor dem 15.11.2009 auftreten und den Finanzbedarf erhöhen.

Frei verfügbar sind zur Zeit 152.933,80 €. Nachdem zu Beginn des Haushaltsjahres zum Teil extrem winterliche und frostige Tage mit den damit verbundenen Kosten zu verzeichnen waren, wird in Abhängigkeit der nun zum Jahresende hin erforderlichen Einsätze ein über den Planansatz hinausgehender Mittelbedarf bestehen.

 

 

Antrag Nr.: 9              Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen – Deckungskreis 4330 Friedhöfe/ Krematorium

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 25.260,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 47

 

Der Bereich Friedhöfe erbringt Leistungen gemäß Friedhofsgebührensatzung. Nach §1 (1) werden die Friedhöfe, Leichen- und Feierhallen als öffentliche Einrichtungen betrieben. Es handelt sich bei ihnen ebenso wie beim Krematorium um kostenrechenden Einrichtungen, für deren Inanspruchnahme Gebühren erhoben werden.

 

Um die Bestattungsleitungen, Durchführung der Trauerfeiern, die Verkehrssicherung auf den Friedhöfen und Einäscherungen im erforderlichen Umfang zu gewährleisten, sind für den Zeitraum bis 31.12.2009 weitere bisher finanziell nicht gedeckte Aufwendungen unabweisbar:

 

Strom für Betrieb des Krematoriums/ Kühlzellen Nov. - Dez.                  3.000,00 €

2. Leichenschau Krematorium Okt. – Dez                                                       8.000,00 €

Lieferung von Aschekapseln Krematorium                                                   2.000,00 €

Winterdienst Nov. - Dez. 2009 (Anliegerpflicht)                                               7.000,00 €

Verdeckter Mangel Dach Krematorium                                                   3.500,00 €

Gas Feierhallen/ Friedhofsverwaltung Okt. - Dez.                                        3.000,00 €

Schließdienst Neuer/ Alter Friedhof Nov. - Dez.                                        1.800,00 €

Verkehrssicherungspflicht/ Gefahrenabwehr Friedhöfe                             6.000,00 €

 

 

Antrag Nr.: 10            Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege – Unterhaltung von Außenanlagen

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 2.250,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 49

 

Die Mittelentsperrung ist zur Sicherung des städtischen Grundstücks, Mühlenbergweg, Gemarkung Potsdam notwendig.

 

Es handelt sich hierbei um den einzigen stadtnahen Aussichtspunkt in Potsdam. Das Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereichs "Berlin-Potdamer Kulturlandschaft", gehört somit zum UNESCO-Welterbe. Das Grundstück wird zusamen mit dem Bereich Grünflächen für eine touristische Nutzung vorbereitet entwickelt.


Um das Grundstück zu sichern ist die Erneuerung der Tonpfeiler und die Anfertigung eines neuen zweiflügeligen Tores unbedingt notwendig, um eine weitere Schädigung des Grundstückes und seiner historischen Einfriedungsmauer zu verhindern.

 

 

Antrag Nr.: 11            Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege – weitere Sachaufwendungen

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 2.975,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 49

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde unterhält eine umfangreiche Sammlung von historischen Bauzeichnungen, die unter Denkmalschutz stehen.

Viele Blätter sind stark restaurierungsbedürftig und ohne Behandlung vom Zerfall bedroht.

Auf Grund der Dringlichkeit wurden entsprechende Aufträge bereits eingeholt.

 

 

Antrag Nr.: 12            Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 2.750,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 49

 

Für die Abarbeitung von vorläufigen Bescheinigungen gem. § 22 Abs. 2 BbgDSchG hat sich die LHP verpflichtet Aufträge an die B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierungs mbH zu vergeben. Um die noch eingehenden Rechnungen bezahlen zu können, ist die Mittelfreigabe erforderlich.

 

 

Antrag Nr.: 13            Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege – Zuschüsse für laufende Zwecke an natürliche Personen

 

notwendiger Entsperrungsbetrag 2.500,00 €

 

Begründung des Fachbereiches 49

 

Erteilung von Zuwendungsbescheiden denkmalschützter Häuser für das Jahr 2009.

Auf Grund der bereits vorliegenden Anträge sowie Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn, zur Gewährung einer Zuwendung für denkmalgeschützter Häuser. Da diese Arbeiten noch vor Winterbeginn abgeschlossen werden sollen ist die Mittelentsperrung erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Empfehlung der Entsperrungskommission sind insgesamt 3.284.530 Euro zu entsperren.

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Anlagen

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