Beschlussvorlage - 09/SVV/0944
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsperrung von Aufwendungen und den damit verbundenen Auszahlungen nach § 8 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.11.2009
|
Erläuterung
Begründung:
Folgende Anträge wurden in der Sitzung der
Entsperrungskommission am 02.11.2009 behandelt:
Antrag Nr.: 1 Büro
der Stadtverordnetenversammlung – Sachaufwendungen für Ortsteile
notwendiger Entsperrungsbetrag 5.080,00 €
Begründung des Bereiches 902
Den Ortsbeiräten stehen jährliche Mittel in Höhe von
101.600,00 € für das örtliche Gemeinschaftsleben zur Verfügung. Der
Entsperrungsbetrag wird für die Auszahlung der Zuwendungsbescheide an die
Ortsteile, der Mieten und Betriebskosten benötigt.
Planansatz 5
%
Fahrland 15.748
€ 787,40
€
Golm 12.803
€ 640,15
€
Groß Glienicke 17.746
€ 887,30
€
Marquardt 8.597 € 429,85
€
Neu Fahrland 9.409 € 470,45
€
Satzkorn 5.948 € 297,40
€
Uetz-Paaren 5.692 € 284,60
€
Grube 5.664 € 283,20
€
Eiche 19.952
€ 997,60
€
Antrag Nr.: 2 Marketing/
Kommunikation – Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial
notwendiger Entsperrungsbetrag 4.690,00 €
Begründung des Bereiches 906
Die Entsperrung des Kontos dient der anteiligen
Bereitstellung des Eigenanteils der LHP am Projekt „Einheitliches Informations-
und Leitsystem“ für die UNESCO-Welterbestätten aus dem Konjunkturpaket 1.
Dieses Projekt, das im Rahmen der Konjunkturförderung des
Bundes zusätzlich entwickelt werden muss, wird nach Abstimmung mit dem GB 4 von
den Bereichen 903 und 906 anteilig hinsichtlich der städtischen Eigenanteile
abgesichert.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen 348.300,00 €.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beteiligt sich
mit 21.000,00 €, die LHP mit 14.000,00 €. Diese Kosten werden zwischen den
Bereichen 903 und 906 geteilt.
Antrag Nr.: 3 Marketing/
Kommunikation – öffentliche Bekanntmachungen
notwendiger Entsperrungsbetrag 3.250,00 €
Begründung des Bereiches 906
Die Entsperrung der Mittel für das Konto öffentliche
Bekanntmachungen ist aus den beiden folgenden Gründen erforderlich:
Die LHP ist zur Veröffentlichung von Beschlüssen der SVV in
Form einer amtlichen Bekanntmachung verpflichtet. Für diesen Zweck gibt die LHP
ein Amtsblatt heraus. Anzahl und Umfang der Amtsblätter waren im Jahr 2009
höher als in den vergangenen Jahren.
Die LHP ist dazu verpflichtet, Stellenbesetzungen, die über
externe Stellenausschreibungen erfolgen, öffentlich bekannt zu machen. Dies
erfolgt über lokale Zeitungen, Fachzeitschriften und über online-Portale. In
diesem Jahr mussten sehr viele Ausschreibungen veröffentlicht werden.
Antrag Nr.: 4 Bibliothek
– Bücher und Zeitschriften
notwendiger Entsperrungsbetrag 12.000,00 €
Begründung des Fachbereiches 27
Die Bereitstellung von Medien und Informationen gehört zu
den Kernaufgaben einer öffentlichen Bibliothek. Entscheidend für die Umsetzung
dieser Aufgabe ist die Höhe des Etats für den Erwerb von Büchern, Zeitschriften
und Audiovisuellen Medien.
Lange Jahre war die Stadt- und Landesbibliothek in diesem
Punkt deutlich unterfinanziert.
Das „Konzept zur Verbesserung der Situation der Stadt- und
Landesbibliothek“ vom November 2005 (05/SVV/0898) trägt dieser Tatsache
Rechnung und sieht eine schrittweise Erhöhung des Medienetats auf 329.000 € im
Jahr vor.
Im Vergleich der Städte zwischen 120.000 und 170.000
Einwohnern liegt der Medienetat pro Einwohner im Jahr 2008 bei durchschnittlich
1,73 €. Potsdam liegt mit 1,33 € unter dem Durchschnitt.
Im Jahr 2009 läge der Medienetat pro Einwohner bei dem
ursprünglich geplanten Ansatz von 240.000 € bei 1,59 € / EW, also immer noch
rund 10% unter dem Durchschnitt von 2008.
Der Medienetat in Höhe von 240.000 € ist bereits vom Ansatz
her als zu gering zu betrachten, um den Bedarf der Potsdamer/innen und
Potsdamern an Kinderbüchern, Literatur für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie
schülerrelevanten Themen zu erfüllen.
Darüber hinaus sind aus diesem Budget auch die Kosten für
die ausleihfertige Bearbeitung von Büchern (Einbandbearbeitung, Beschriftung)
zu bestreiten, da laut o.g. Konzept das Personal für diese Tätigkeiten abgebaut
wurde.
Die Mittelsperre in Höhe von 12.000 € verschärft diese
Situation.
Bei Entsperrung dieser Summe wäre es möglich, weitere
dringend nachgefragte Medien zu erwerben. In diesem Jahr besteht ein erhöhter
Bedarf
1.) an Kinderbüchern und Erstlesebüchern, da die Bibliothek
ihre Aktivitäten im Bereich der frühkindlichen Leseförderung intensiviert hat.
Dieses führt zu einer verstärkten Nutzung des Buchbestandes durch
Kindertagesstätten, aber auch durch Eltern, die mit ihren Kindern an den
Vorleseaktionen der Bibliothek teilnehmen. (Steigerung der Entleihungen um 12%
gegenüber dem Vorjahr.)
2.) an elektronischen Medien. So soll zum Beispiel die
Neuauflage von Kindlers Literaturlexikon künftig den Nutzern auch Online zur
Verfügung stehen, so dass ein Zugriff auch außerhalb der Bibliotheksräume
möglich ist.
Antrag Nr.: 5 Fachbereich
Kinder, Jugend und Familie Deckungskreis 3011 Regionalteam 1 – 4
Kinderbetreuung
notwendiger Entsperrungsbetrag 2.336.420,00 €
Begründung
des Fachbereiches 35
Die Finanzierung von Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft ist eine pflichtige Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe gemäß § 16 Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg.
Grundlage für die Zahlung der Zuschüsse für Personal-,
Betriebs- und Sachkosten bildet die gültige Richtlinie zur Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten vom 07.12.2005 (05/SVV/0755).
Zur Gewährung eines störungsfreien Betriebsablaufes in den
Kindertagesstätten ist die LHP verpflichtet, die mit Vertrag festgelegten
Zahlungen an die freien Träger jeweils bis zum ersten des laufenden Monats zu
leisten.
Zur termingerechten Zahlung des Kostenausgleichs gemäß § 16
KitaG für die Betreuung Potsdamer Kinder in Einrichtungen der Stadt Berlin und
anderer Gemeinden sind die finanziellen Mittel ebenfalls erforderlich und
bereitzuhalten.
Auf der Grundlage der Richtlinie zur Inanspruchnahme von
Tagespflege hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie jeweils zum 1. des
Monats das vereinbarte Leistungsentgelt zur Betreuung und Versorgung der
Kleinstkinder an die beauftragten Tagespflegepersonen auszuzahlen.
Der Betreuungsbedarf in Potsdamer Kindertagesstätten und
Horten an Schulen hat sich im Jahr 2009 im prognostizierten Umfang entwickelt,
sodass die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten finanziellen Mittel bis zum
Jahresende in voller Höhe benötigt werden.
Im Deckungskreis 3011 stehen zur Zeit nur noch 97.319,04 €
zur Verfügung.
Mit diesen Mitteln können die Zahlungsverpflichtungen für
November und Dezember nicht mehr sichergestellt werden.
Aus diesem
Grund beantragt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur Sicherung der
termingerechten Zahlungsverpflichtungen die Aufhebung der 5 %igen Haushaltssperre.
Antrag Nr.: 6 Fachbereich
Kinder, Jugend und Familie Deckungskreis 3012 Regionalteam 1 – 4 Hilfe zur
Erziehung/ Jugendförderung und –arbeit
notwendiger Entsperrungsbetrag 783.325,00 €
Begründung
des Fachbereiches 35
Die Finanzierung gewährter Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27
ff SGB VIII zählt zu den
pflichtigen Leistungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Familie der LHP.
Zur Gewährleistung termingerechter Begleichung eingegangener
Zahlungsverpflichtungen für HzE und zur Gewährleistung einer weiteren Förderung
der Jugendarbeit, ist die LHP verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen an die
freien Träger jeweils bis zum 1. des laufenden Monats zu leisten.
Die Anzahl der zu gewährenden HzE sind im Zusammenhang mit
der zu verzeichnenden Zunahme sozialer Verwerfungen überproportional
angestiegen und es werden alle im Deckungskreis veranschlagten Mittel für die
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Familie für die gewährten Hilfen zur Erziehung benötigt.
Unter Berücksichtigung der sich gegenwärtig abzeichnenden
Tendenzen bei der erforderlichen Gewährung von HzE ist zu erwarten, dass per
31.12.2009 im Deckungskreis 3012 - HzE/Jugendförderung und -arbeit
Mehraufwendungen in Höhe von ca. 450.000 € zu erwarten sind, die durch
Umschichtungen im Haushalt des Fachbereiches 35 ausgeglichen werden.
Zur
Sicherung o.g. Zahlungsverpflichtungen beantragt der Fachbereich Kinder, Jugend
und Familie die Aufhebung der bestehenden 5 %igen Haushaltssperre im Deckungskreis
Hilfe zur Erziehung/Jugendförderung und Jugendarbeit.
Antrag Nr.: 7 Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen – Deckungskreis 4315 Unterhaltung der Straßen, Wege
und Plätze
notwendiger Entsperrungsbetrag 63.245,00 €
Begründung
des Fachbereiches 47
Der Bereich 474 unterhält unter Verwendung der im DK 4315
bereitgestellten Mittel die öffentlich gewidmeten Straßen mit Nebenanlagen,
befestigte und unbefestigte Wege. Unterhaltung heißt hier im Wesentlichen
Gefahrenbeseitigung und Schaffung der Verkehrssicherheit für die Benutzer. Das
schließt die Schaffung barrierefreier Übergänge ein. Darüber hinaus sollten
2009 aus diesem DK 75.000 € für Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes eingesetzt
werden. Diese Summe ist durch Bestellung zunächst für diesen Zweck gebunden.
Folgende unaufschiebbare Gefahrenabwehrmaßnahmen sind bis
31.12.2009 zu realisieren:
Kohlhasenbrücker Straße - Sicherung der Nebenanlage f.
Behindertenstrecke 13.000 €
Paul-Neumann-Str. - Patchleistungen auf Gehwegen 10.000 €
Heinrich-v.-Kleist-Str. - Nachverfugung Natursteinpflaster 13.000 €
Potsdamer Innenstadt - Gefahrenbeseitigung auf Gehwegen 8.000 €
Schaffung behindertengerechter Fahrbahnübergänge Bereich
Nord 5.000 €
Fugensanierung in den neuen Ortsteilen 5.000 €
Reparaturleistungen
in Asphalt- und Pflasterdecken Bereich Nord 10.500 €
Antrag Nr.: 8 Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen – Deckungskreis 4321 Winterdienst
notwendiger Entsperrungsbetrag 40.785,00 €
Begründung
des Fachbereiches 47
Nach §1 (1) der Straßenreinigungssatzung ist die LHP zur
Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen
innerhalb geschlossener Ortslagen der LHP einschließlich der Ortsdurchfahrten
der Bundes- und Landesstraßen verpflichet. Gemäß §2 umfasst die
Reinigungspflicht auch den Winterdienst.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2004 der Vertrag mit der STEP
GmbH zur Vorhaltung und Durchführung von Winterdienstleistungen abgeschlossen.
Darüber hinaus bestehen für bestimmte Flächen wie Treppenanlagen,
Fusgängerbrücken, Kreuzungen, Plätze und Rampen seit 2003 mit weiteren Firmen
wie Potsdamer Putzteufel, Tegla, low cost cleaning, RUWE entsprechende
Verträge. Mit den Stadtwerken Potsdam war ein Vertrag über die Winterdienstkontrolle
geschlossen worden.
Für den Zeitraum vom 15.11.-31.12.2009 sind folgende jetzt
absehbare bzw. geschätzte Aufwendungen zu sichern:
Vorhaltekosten 138.162,15
€
Kontrolle des Winterdienstes 16.000,00 €
Wetterdienst 331,99 €
Materialkosten 16.500,00 €
Silo und Solestation 25.628,88 €
Leistungen für ca. 12 Einsatztage
84.117,17 €
280.740,19
€
Setzt zu einem früheren Zeitpunkt die Winterwitterung ein,
werden Einsatzkosten bereits vor dem 15.11.2009 auftreten und den Finanzbedarf
erhöhen.
Frei verfügbar sind zur Zeit 152.933,80 €. Nachdem zu
Beginn des Haushaltsjahres zum Teil extrem winterliche und frostige Tage mit
den damit verbundenen Kosten zu verzeichnen waren, wird in Abhängigkeit der nun
zum Jahresende hin erforderlichen Einsätze ein über den Planansatz
hinausgehender Mittelbedarf bestehen.
Antrag Nr.: 9 Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen – Deckungskreis 4330 Friedhöfe/ Krematorium
notwendiger Entsperrungsbetrag 25.260,00 €
Begründung
des Fachbereiches 47
Der Bereich Friedhöfe erbringt Leistungen gemäß
Friedhofsgebührensatzung. Nach §1 (1) werden die Friedhöfe, Leichen- und
Feierhallen als öffentliche Einrichtungen betrieben. Es handelt sich bei ihnen
ebenso wie beim Krematorium um kostenrechenden Einrichtungen, für deren
Inanspruchnahme Gebühren erhoben werden.
Um die Bestattungsleitungen, Durchführung der Trauerfeiern,
die Verkehrssicherung auf den Friedhöfen und Einäscherungen im erforderlichen
Umfang zu gewährleisten, sind für den Zeitraum bis 31.12.2009 weitere bisher
finanziell nicht gedeckte Aufwendungen unabweisbar:
Strom für Betrieb des Krematoriums/ Kühlzellen Nov. - Dez. 3.000,00
€
2. Leichenschau Krematorium Okt. – Dez 8.000,00
€
Lieferung von Aschekapseln Krematorium 2.000,00
€
Winterdienst Nov. - Dez. 2009 (Anliegerpflicht) 7.000,00
€
Verdeckter Mangel Dach Krematorium 3.500,00
€
Gas Feierhallen/ Friedhofsverwaltung Okt. - Dez. 3.000,00
€
Schließdienst Neuer/ Alter Friedhof Nov. - Dez. 1.800,00
€
Verkehrssicherungspflicht/
Gefahrenabwehr Friedhöfe 6.000,00
€
Antrag Nr.: 10 Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege – Unterhaltung von Außenanlagen
notwendiger Entsperrungsbetrag 2.250,00 €
Begründung
des Fachbereiches 49
Die Mittelentsperrung ist zur Sicherung des städtischen
Grundstücks, Mühlenbergweg, Gemarkung Potsdam notwendig.
Es handelt sich hierbei um den einzigen stadtnahen
Aussichtspunkt in Potsdam. Das Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereichs
"Berlin-Potdamer Kulturlandschaft", gehört somit zum UNESCO-Welterbe.
Das Grundstück wird zusamen mit dem Bereich Grünflächen für eine touristische
Nutzung vorbereitet entwickelt.
Um das Grundstück zu sichern ist die Erneuerung der Tonpfeiler und die
Anfertigung eines neuen zweiflügeligen Tores unbedingt notwendig, um eine
weitere Schädigung des Grundstückes und seiner historischen Einfriedungsmauer
zu verhindern.
Antrag Nr.: 11 Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege – weitere Sachaufwendungen
notwendiger Entsperrungsbetrag 2.975,00 €
Begründung
des Fachbereiches 49
Die Untere Denkmalschutzbehörde unterhält eine umfangreiche
Sammlung von historischen Bauzeichnungen, die unter Denkmalschutz stehen.
Viele Blätter sind stark restaurierungsbedürftig und ohne
Behandlung vom Zerfall bedroht.
Auf Grund der Dringlichkeit wurden entsprechende Aufträge
bereits eingeholt.
Antrag Nr.: 12 Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
notwendiger Entsperrungsbetrag 2.750,00 €
Begründung
des Fachbereiches 49
Für die Abarbeitung von vorläufigen Bescheinigungen gem. § 22 Abs. 2 BbgDSchG hat sich die LHP verpflichtet Aufträge an die B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierungs mbH zu vergeben. Um die noch eingehenden Rechnungen bezahlen zu können, ist die Mittelfreigabe erforderlich.
Antrag Nr.: 13 Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege – Zuschüsse für laufende Zwecke an natürliche
Personen
notwendiger Entsperrungsbetrag 2.500,00 €
Begründung
des Fachbereiches 49
Erteilung von Zuwendungsbescheiden denkmalschützter Häuser
für das Jahr 2009.
Auf Grund der bereits vorliegenden Anträge sowie Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn, zur Gewährung einer Zuwendung für denkmalgeschützter Häuser. Da diese Arbeiten noch vor Winterbeginn abgeschlossen werden sollen ist die Mittelentsperrung erforderlich.
Anlagen
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