Beschlussvorlage - 09/SVV/0945
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in 14469 Potsdam - B-Plan Nr. 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Zuge des Straßenausbaus
im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ in 14469
Potsdam ist es erforderlich, die neu entstehenden vier Planstraßen Nr. 2, 3, 6
und 7 zu benennen.
Die Straßen sollen wie
folgt benannt werden:
Planstraße 2:
„Peter-Altmann-Straße“
Planstraße 3:
„Ritterspornweg“
Planstraße 6:
„Gillis-Grafström-Straße“
Planstraße
7: „Am Phloxgarten“
Erläuterung
Begründung:
Im Zuge des Straßenausbaus
im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ in 14469
Potsdam ist es erforderlich, die neu entstehenden vier Planstraßen Nr. 2, 3, 6
und 7 zu benennen.
In Anlehnung an die Nähe
zum Staudenförster wurde vom Kulturausschuss vorgeschlagen, die Straßennamen
nach den Staudenarten Phlox und Rittersporn sowie nach dem Inselgärtner von
Potsdam und Mitarbeiter Karl Foersters, Peter Altmann, zu benennen. Auf
Vorschlag der Verwaltung soll der seit mehreren Jahren im Namenspool der
Landeshauptstadt Potsdam befindliche Eiskunstläufer Gillis Grafström mit einem
Straßennamen bedacht werden, welcher zugunsten des Ulanenweges umbenannt wurde.
Gillis Grafström war einer
der erfolgreichsten Eiskunstläufer seiner Zeit und hatte besonders zur Stadt
Potsdam eine enge Beziehung. So lebte er von 1925 bis zu seinem Tode 1938 in
Potsdam und trainierte für Wettkämpfe etc. auf dem Bornstedter See. Daher wurde
eine Benennung nach Gillis Grafström in Bornim / Bornstedt stets favorisiert.
Der Kulturausschuss stimmte
in seinen Sitzungen am 23.04.2009 sowie 25.06.2009 der Benennung dieser vier
Planstraßen zu.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Beschilderung der Planstraßen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ in 14469 Potsdam mit dem Zeichen
437 StVO (Straßennamenschilder) werden für die voraussichtlich zehn
erforderlichen Standorte ca. 4.020,00 EUR benötigt.
Die
Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 5410004 - 5222400, welches für
finanzielle Aufwendungen – Straßennamensbeschilderungen Gemeindestraße – zur
Verfügung steht.