Beschlussvorlage - 09/SVV/0945

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Zuge des Straßenausbaus im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ in 14469 Potsdam ist es erforderlich, die neu entstehenden vier Planstraßen Nr. 2, 3, 6 und 7 zu benennen.

 

Die Straßen sollen wie folgt benannt werden:

 

Planstraße 2:   „Peter-Altmann-Straße“

 

Planstraße 3:   „Ritterspornweg“

 

Planstraße 6:   „Gillis-Grafström-Straße“

 

Planstraße 7:   „Am Phloxgarten“

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Im Zuge des Straßenausbaus im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ in 14469 Potsdam ist es erforderlich, die neu entstehenden vier Planstraßen Nr. 2, 3, 6 und 7 zu benennen.

 

In Anlehnung an die Nähe zum Staudenförster wurde vom Kulturausschuss vorgeschlagen, die Straßennamen nach den Staudenarten Phlox und Rittersporn sowie nach dem Inselgärtner von Potsdam und Mitarbeiter Karl Foersters, Peter Altmann, zu benennen. Auf Vorschlag der Verwaltung soll der seit mehreren Jahren im Namenspool der Landeshauptstadt Potsdam befindliche Eiskunstläufer Gillis Grafström mit einem Straßennamen bedacht werden, welcher zugunsten des Ulanenweges umbenannt wurde.

Gillis Grafström war einer der erfolgreichsten Eiskunstläufer seiner Zeit und hatte besonders zur Stadt Potsdam eine enge Beziehung. So lebte er von 1925 bis zu seinem Tode 1938 in Potsdam und trainierte für Wettkämpfe etc. auf dem Bornstedter See. Daher wurde eine Benennung nach Gillis Grafström in Bornim / Bornstedt stets favorisiert.

 

Der Kulturausschuss stimmte in seinen Sitzungen am 23.04.2009 sowie 25.06.2009 der Benennung dieser vier Planstraßen zu.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Beschilderung der Planstraßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ in 14469 Potsdam mit dem Zeichen 437 StVO (Straßennamenschilder) werden für die voraussichtlich zehn erforderlichen Standorte ca. 4.020,00 EUR benötigt.

 

Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 5410004 - 5222400, welches für finanzielle Aufwendungen – Straßennamensbeschilderungen Gemeindestraße – zur Verfügung steht.

Loading...