Antrag - 09/SVV/0976
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Stellvertreters des Hauptausschusses gem. § 49 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 BbgKVerf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der StVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.11.2009
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Erläuterung
Begründung:
Gem. § 41 Abs. 3 BbgKVerf kann jede
Fraktion einen oder mehrere Stellvertreter benennen, die die von der Fraktion
vorgeschlagenen Mitglieder vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der
Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über.
Daraus ergibt sich, dass bei
mehreren Stellvertretern durch die vorschlagenden Fraktionen eine Reihenfolge
der Vertretung festzulegen ist.
Durch das
Ausscheiden des Herrn Klemund ist der Sitz auf den bis dahin 1. Stellvertreter,
Herrn Dr. Wegewitz übergegangen und sind die verbleibenden Stellvertreter in
der Reihenfolge aufgerückt. Der damit freie Sitz des 4. Stellvertreters soll
nun durch den Stadtverordneten Dr. Seidel besetzt werden.
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