Antrag - 09/SVV/0959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den jetzigen Standort des Archivs planungsrechtlich im noch zu erarbeitenden B-Plan für den Fuß des Brauhausberges festzuschreiben.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Beschluss zum Erhalt des Archivs kann nur umgesetzt werden, wenn er von einer planungsrechtlichen Absicherung für den jetzigen Standort begleitet ist.

Angesichts der beabsichtigten Entwicklung des Areals am Fuß des Brauhausberges sollte eine klare Zielvorgabe für den noch zu erstellenden B-Plan erfolgen.

 

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