Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0979

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Verwaltungsmeinung zur Leipziger Resolution

 

Die Leipziger Resolution ist ein wichtiges Zwischenergebnis des Projektes "Zukunft der Stadt? – Stadt der Zukunft!" des Deutschen Städtetages, in dessen Rahmen sich seit September vergangenen Jahres Vertreter aus Städten, aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden mit den vielfältigen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kommunalpolitik beschäftigt haben.

Die Resolution enthält die Grundlagen für ein Leitbild für die Stadt der Zukunft. Für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2003 sollen die aufgeworfenen Fragen weiter bearbeitet werden, um dort  ein Leitbild formulieren zu können.

 

Die Resolution hat Ansätze für Maßstäbe der Beantwortung der diesbezüglich aufgeworfenen Fragen und für den oben genannten Änderungsprozess im Form von Grundsätzen und Zielen formuliert. Diese Grundsätze und Ziele spiegeln das grundsätzliche Verständnis der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Grundgesetz mit der Bemühung einer neuen Akzentuierung wider.

Es handelt sich hier um einen offenen, fortlaufenden Prozess.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung werden Lösungen für die Sachthemen, die den Prozess im Zusammenhang mit der Selbstverwaltungstätigkeit betreffen, verfolgt. Dies gilt für die Verwaltungsreform, die Erarbeitung von wohnungspolitischen und stadtentwicklungspolitischen Leitlinien, Abstimmung der Gemeindefinanzierung, Maßnahmen zur Integration der Migranten in der Stadt Potsdam, um nur einige Maßnahmen zu nennen.

 

Es ist weiterhin beabsichtigt, dass auf der Basis der vorhandenen Unterlagen (12 stadtentwicklungspolitische Grundsätze und Leitbild der Firma Kienbaum) das Thema "Leitbild" fortgeschrieben werden soll.

 

Für den weiteren Fortgang des Diskussionsprozesses ist für die Verwaltung ein wesentlicher Ansatz, welche Anforderungen die Städte angesichts der dargestellten Veränderungsprozesse selbst erfüllen müssen, um ihre Leistungsfähigkeit zukunftsfähig zu machen. Der zentrale Punkt ist hier für die Stadtverwaltung die Verwaltungsreform. Sie ist in der Resolution unter dem Stichwort der "Bürgerorientierung/Dienstleistungsunternehmen Stadt" zusammengefasst.

Innerhalb des Reformprozesses wird aber nach hiesiger Ansicht mehr vorbereitet, als der Vergleich der öffentlichen Leistungen mit denen der privaten Anbieter. Zusätzlich wird der Reformprozess mit dem Aufbau einer neuen Steuerung verbunden, der auch das Verhältnis Verwaltung und Politik einschließlich Ausschüsse neu gestaltet. Die Veränderung der Aufgaben und das notwendige Handeln der Akteure benötigen veränderte Instrumente zur strategischen Steuerung, Handeln und Kontrolle.

 

Dies wird einerseits durch die Umsetzung der Reformfelder (Projekte, wie Controlling/Berichtswesen, Produkthaushalt, Strukturreform, Budgetierung usw.) und andererseits durch die inhaltliche Aufgabengestaltung der Ausschüsse und der Definierung effektiverer Verfahrensweisen zwischen den Ausschüssen und Verwaltung erreicht werden. Dieses ist als erster Schritt zu vollenden, um dann im weiteren auch hinreichend konkret Ziele unter Bezugnahme auf die vorhandene Kapazität bestimmen zu können.

 

 

Anlage

Leipziger Resolution des Deutschen Städtetag

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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