Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0979
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsmeinung zur Leipziger Resolution
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Hadlich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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12.12.2001
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Verwaltungsmeinung
zur Leipziger Resolution
Die
Leipziger Resolution ist ein wichtiges Zwischenergebnis des Projektes
"Zukunft der Stadt? – Stadt der Zukunft!" des Deutschen Städtetages,
in dessen Rahmen sich seit September vergangenen Jahres Vertreter aus Städten,
aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden mit den vielfältigen
aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kommunalpolitik beschäftigt
haben.
Die
Resolution enthält die Grundlagen für ein Leitbild für die Stadt der Zukunft.
Für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2003 sollen die
aufgeworfenen Fragen weiter bearbeitet werden, um dort ein Leitbild formulieren zu können.
Die
Resolution hat Ansätze für Maßstäbe der Beantwortung der diesbezüglich
aufgeworfenen Fragen und für den oben genannten Änderungsprozess im Form von
Grundsätzen und Zielen formuliert. Diese Grundsätze und Ziele spiegeln das
grundsätzliche Verständnis der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28
Grundgesetz mit der Bemühung einer neuen Akzentuierung wider.
Es
handelt sich hier um einen offenen, fortlaufenden Prozess.
Innerhalb
der Stadtverwaltung werden Lösungen für die Sachthemen, die den Prozess im
Zusammenhang mit der Selbstverwaltungstätigkeit betreffen, verfolgt. Dies gilt
für die Verwaltungsreform, die Erarbeitung von wohnungspolitischen und
stadtentwicklungspolitischen Leitlinien, Abstimmung der Gemeindefinanzierung,
Maßnahmen zur Integration der Migranten in der Stadt Potsdam, um nur einige
Maßnahmen zu nennen.
Es ist
weiterhin beabsichtigt, dass auf der Basis der vorhandenen Unterlagen (12
stadtentwicklungspolitische Grundsätze und Leitbild der Firma Kienbaum) das
Thema "Leitbild" fortgeschrieben werden soll.
Für den
weiteren Fortgang des Diskussionsprozesses ist für die Verwaltung ein
wesentlicher Ansatz, welche Anforderungen die Städte angesichts der
dargestellten Veränderungsprozesse selbst erfüllen müssen, um ihre
Leistungsfähigkeit zukunftsfähig zu machen. Der zentrale Punkt ist hier für die
Stadtverwaltung die Verwaltungsreform. Sie ist in der Resolution unter dem
Stichwort der "Bürgerorientierung/Dienstleistungsunternehmen Stadt"
zusammengefasst.
Innerhalb
des Reformprozesses wird aber nach hiesiger Ansicht mehr vorbereitet, als der
Vergleich der öffentlichen Leistungen mit denen der privaten Anbieter.
Zusätzlich wird der Reformprozess mit dem Aufbau einer neuen Steuerung
verbunden, der auch das Verhältnis Verwaltung und Politik einschließlich
Ausschüsse neu gestaltet. Die Veränderung der Aufgaben und das notwendige
Handeln der Akteure benötigen veränderte Instrumente zur strategischen
Steuerung, Handeln und Kontrolle.
Dies wird
einerseits durch die Umsetzung der Reformfelder (Projekte, wie
Controlling/Berichtswesen, Produkthaushalt, Strukturreform, Budgetierung usw.)
und andererseits durch die inhaltliche Aufgabengestaltung der Ausschüsse und
der Definierung effektiverer Verfahrensweisen zwischen den Ausschüssen und
Verwaltung erreicht werden. Dieses ist als erster Schritt zu vollenden, um dann
im weiteren auch hinreichend konkret Ziele unter Bezugnahme auf die vorhandene
Kapazität bestimmen zu können.
Anlage
Leipziger
Resolution des Deutschen Städtetag