Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0986

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) ist seit dem 28.12.2006 in Kraft getreten und ist bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Erklärtes Ziel der Richtlinie ist es, bürokratische Hindernisse für unternehmensrelevante Dienstleistungen zu beseitigen, den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu erleichtern und somit den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu vollenden. Folgende Aufgaben müssen umgesetzt werden: Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (EA), Erfüllung der Anforderung elektronischer Verfahrensabwicklung von Verwaltungsverfahren über den EA, Berichts- und Begründungspflichten für gesetzliche und kommunale Satzungsregelungen (Normenscreening), Europäische Verwaltungszusammenarbeit. In diesem Zusammenhang stehen intensive Auswirkungen auf die kommunale Ebene und deren unternehmensrelevanten Leistungsprozesse.

 

Der Bericht soll zum aktuellen Sachstand informieren. 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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