Beschlussvorlage - 09/SVV/0989

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2010.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Straßenreinigungssatzung hat sich in der bisherigen praktischen Anwendung bewährt.

Grundlegende inhaltliche Veränderungen waren nicht erforderlich.

 

Die vorliegende Fassung wurde dahingehend überarbeitet, dass die Häufigkeit der durch die Landeshauptstadt Potsdam durchgeführten Reinigungszyklen in der RK 1K und in den RK 4 bis 5K  verändert wurden.

 

Es wurde der Anregung aus dem KOUL-Ausschuss vom 26.11.2008 gefolgt, die stark fußgängerfrequentierten Bereiche der RK 1K täglich, also auch sonntags zu reinigen. Ebenso wurde der Anregung aus dem Finanzausschuss vom 27.11.2008 gefolgt, in den RK 4 bis 5K die dort befindlichen öffentlichen Plätze nunmehr 14tägig zu reinigen.

 

Geringfügige redaktionelle Überarbeitungen, die der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen dienen, wurden für die Radwege vorgenommen.

 

Die Aufnahme und Entsorgung von Laub im öffentlichem Raum erfolgte bisher im gesamten Stadtgebiet durch den Drittbeauftragten zu Lasten des städtischen Haushaltes. Im Ergebnis einer Prüfung des Ministerium des Innern – Kommunales Prüfungsamt - wurde diese Verfahrensweise gerügt und eine rechtskonforme Kostenumlage auf den Gebührenschuldner eingefordert. Dem folgend wird die Aufnahme und Entsorgung des Laubes nunmehr ausschließlich in den RK 1 bis 5K durchgeführt. Die hierfür entstehenden umlagefähigen Kosten sind nun Bestandteil der Gebührenkalkulation. 

 

Das in der Anlage enthaltene Straßenverzeichnis wurde in Bezug auf die sachgerechte und zweckmäßige Einstufung einzelner Straßen in die jeweilige Reinigungsklasse überprüft.

Grundlage dafür sind die bei der Bearbeitung von Bürgerhinweisen und Widersprüchen gewonnenen Erkenntnisse sowie eigene Feststellungen im Zuge der regelmäßigen Kontrollen aller Straßen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Dies führt zu einer Neueinstufung einzelner Straßenzüge bzw. Präzisierung in der Abgrenzung einzelner Straßenabschnitte.

 

Die in der Vergangenheit vorgenommenen Straßenumbenennungen sowie die neu hinzu gekommenen Straßen und Straßenabschnitte fanden ebenso Berücksichtigung und wurden in das vorliegende Straßenverzeichnis aufgenommen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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