Beschlussvorlage - 09/SVV/0851

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 entsprechend Anlage 1a entschieden.

 

2.    Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

Reduzieren

Erläuterung

Kurzeinführung:                       Anlage 1

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:                      Kurzeinführung                     (2 Seiten)

Anlage 1a:                      Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung    (4 Seiten)

                     eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Anlage 2:                     Bebauungsplanänderung                     (1 Plan)

Anlage 3:   Begründung  (incl. Anhang)             (8 Seiten      + Zeichnungen)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung  des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 beschlossen (DS 09/SVV/0398).

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

 

 

Ziel der Planänderung:

Teilbereich Leonardo-da-Vinci-Straße

            Reduzierung der durch Baulinien besonders eng getroffenen Baukörperausweisung für die Platzbereiche.

            Geringfügige Veränderung der Lage und die Ausmaße der Baufelder durch die Verbreiterung der Vorgartenzonen von 2,50 m auf 5,00 m.

            Anpassung der Gebäudehöhe und Nutzungsart im südöstlichen Bereich der Leonardo-da-Vinci-Straße an die  bauliche Dichte der benachbarten Grundstücke.

Teilbereich Schwanenallee 3

            Aufnahme der historischen Remise in die Festsetzung des Bebauungsplans

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 mit der Begründung (Stand Mai 2009) wurde in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 3. August 2009 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten worden.

 

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans wurde zum  Teilbereich südöstlich der Leonardo-da-Vinci-Straße  von einem Bürger und einer Baugesellschaft Bedenken zur Erhöhung der Geschosssigkeit (um 1 Vollgeschoss) und zur Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes geäußert. Zwei andere Bürger befürworten die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich.

Alle anderen vorgenommenen Änderungen in den Bereichen Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 sind nicht auf Einwände seitens der Öffentlichkeit gestoßen.

 

Von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgebracht. Die Gemeinsame Landesplanung stellt die Vereinbarkeit des Änderungsentwurfs des Bebauungsplans mit den Zielen der Raumordnung fest.

Entsprechend der Auswertung der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung erforderlich.

 

 
Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans gefasst werden.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten wären, bestehen nicht. Die zu realisierenden Straßen sind Privatstraßen, sodass Instandhaltungsaufwendungen auf Seiten der Stadt nicht auffallen werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...