Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1004
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung des Fahrländer Sees und des Groß Glienicker Sees
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Recht
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Recht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
1.
Fahrländer
See
Die öffentliche Zugänglichkeit zum
Fahrländer See und ein öffentlicher Uferwanderweg sind derzeit vorhanden. Eine
konkrete Gefährdung der öffentlichen Zugänglichkeit liegt nicht vor.
Zwar bemühte sich die Bundesrepublik
Deutschland (Bund) seit geraumer Zeit, den Fahrländer See zu privatisieren, wobei
er zunächst der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit des Erwerbs eingeräumt
hat. Die Veräußerungsbemühungen werden zur Zeit jedoch nicht fortgesetzt. Im
Rahmen eines Memorandums hat sich der Bund selbst verpflichtet, von einer
weiteren Privatisierung öffentlicher Gewässer bis zum 31.12.2009 abzusehen.
Eine abschließende, rechtlich verbindliche Entscheidung der Bundesrepublik
Deutschland zum Umgang mit öffentlichen Gewässern soll aller Voraussicht nach
noch in 2009 getroffen werden. Diese Entscheidung bleibt abzuwarten. Aus diesem
Grunde werden die Verhandlungen mit dem Bund derzeit nicht weitergeführt.
Sollte sich der Bund entgegen der hier vorhandenen Hoffnung für eine weitere Privatisierung entscheiden, wird die Landeshauptstadt Potsdam bei ihren Erwägungen, den See gegebenenfalls zu erwerben, folgendes berücksichtigen müssen:
Ein extern für die Landeshauptstadt Potsdam erstelltes
Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zum Status quo eine
Privatisierung des Fahrländer Sees keine Beeinträchtigung öffentlicher
Interessen zur Folge hat. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:
a)
Ein
neuer Eigentümer kann genauso wenig wie der bisherige (Bund) das Baden,
Tauchen, Rudern oder Schlittschuhfahren verbieten. Eine Einzäunung des Sees wäre
– selbst unter dem Vorwand fischereiwirtschaftlicher Nutzung –
landschaftsschutzrechtlich unzulässig. Auch eine gemeingebrauchsschmälernde
Ausübung des Fischereirechts, beispielsweise durch hinderliche
Fangvorrichtungen, ist wasserrechtlich unzulässig.
b)
Die
Zugänglichkeit des Sees für die Öffentlichkeit ist im Gemeindegebiet
Neu-Fahrland auf öffentlichen Wegen und Flächen gesichert, die zudem teilweise
im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Soweit alte Verlandungen die
Ufergrenze in den See geschoben haben, sind die Flächen den Ufergrundstücken
von Gesetzes wegen zugewachsen. Gleiches gilt für künftige Verlandungen.
c)
Auch
die wasserrechtlichen, fischereirechtlichen, naturschutzrechtlichen und
landschaftsschutzrechtlichen Ge- und Verbote gelten unabhängig vom jeweiligen
Eigentümer für jedermann und binden gleichermaßen Staat und Private. Soweit ein
Erwerber Anlagen auf dem See betreiben will, bedarf dies wasserrechtlicher
Genehmigungen, die zu erteilen sind, wenn das Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen
Schutzvorschriften beachtet. Auch nicht genehmigungsbedürftige Handlungen auf
dem See müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Wenn diese
Vorschriften beachtet sind, sind Beeinträchtigungen des objektivierten
öffentlichen Interesses nicht ersichtlich.
2. Groß Glienicker See
Im September 2009 hat die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Bund einen Kaufvertrag über die im Eigentum des Bundes stehenden und durch diesen frei verfügbaren Ufergrundstücke (nicht von den Regelungen des VermG bzw. MauerG erfasst) geschlossen. Der Besitzübergang auf die Landeshauptstadt Potsdam ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Bund wird eine Privatisierung von Ufergrundstücken, soweit er hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist (z.B. nach dem VermG oder MauerG) nicht vornehmen, ohne der Landeshauptstadt Potsdam diese Grundstücke zuvor zum käuflichen Erwerb anzubieten.
Mit den privaten Eigentümern von Ufergrundstücken befindet
sich die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Ziel, die öffentliche Zugänglichkeit
aufrechtzuerhalten, in Gesprächen und wird hierbei durch den Ortsbeirat Groß
Glienicke intensiv unterstützt.
Soweit der Uferweg im südlichen Bereich durch vorgenommene
Bepflanzungen nicht mehr begehbar ist, hat die Landeshauptstadt Potsdam die
erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen.
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