Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

1.      Fahrländer See

 

Die öffentliche Zugänglichkeit zum Fahrländer See und ein öffentlicher Uferwanderweg sind derzeit vorhanden. Eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Zugänglichkeit liegt nicht vor.

 

Zwar bemühte sich die Bundesrepublik Deutschland (Bund) seit geraumer Zeit, den Fahrländer See zu privatisieren, wobei er zunächst der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit des Erwerbs eingeräumt hat. Die Veräußerungsbemühungen werden zur Zeit jedoch nicht fortgesetzt. Im Rahmen eines Memorandums hat sich der Bund selbst verpflichtet, von einer weiteren Privatisierung öffentlicher Gewässer bis zum 31.12.2009 abzusehen. Eine abschließende, rechtlich verbindliche Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit öffentlichen Gewässern soll aller Voraussicht nach noch in 2009 getroffen werden. Diese Entscheidung bleibt abzuwarten. Aus diesem Grunde werden die Verhandlungen mit dem Bund derzeit nicht weitergeführt.

 

Sollte sich der Bund entgegen der hier vorhandenen Hoffnung für eine weitere Privatisierung entscheiden, wird die Landeshauptstadt Potsdam bei ihren Erwägungen, den See gegebenenfalls zu erwerben, folgendes berücksichtigen müssen:

 

Ein extern für die Landeshauptstadt Potsdam erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zum Status quo eine Privatisierung des Fahrländer Sees keine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zur Folge hat. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

 

a)      Ein neuer Eigentümer kann genauso wenig wie der bisherige (Bund) das Baden, Tauchen, Rudern oder Schlittschuhfahren verbieten. Eine Einzäunung des Sees wäre – selbst unter dem Vorwand fischereiwirtschaftlicher Nutzung – landschaftsschutzrechtlich unzulässig. Auch eine gemeingebrauchsschmälernde Ausübung des Fischereirechts, beispielsweise durch hinderliche Fangvorrichtungen, ist wasserrechtlich unzulässig.

 

b)      Die Zugänglichkeit des Sees für die Öffentlichkeit ist im Gemeindegebiet Neu-Fahrland auf öffentlichen Wegen und Flächen gesichert, die zudem teilweise im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Soweit alte Verlandungen die Ufergrenze in den See geschoben haben, sind die Flächen den Ufergrundstücken von Gesetzes wegen zugewachsen. Gleiches gilt für künftige Verlandungen.

 

c)      Auch die wasserrechtlichen, fischereirechtlichen, naturschutzrechtlichen und landschaftsschutzrechtlichen Ge- und Verbote gelten unabhängig vom jeweiligen Eigentümer für jedermann und binden gleichermaßen Staat und Private. Soweit ein Erwerber Anlagen auf dem See betreiben will, bedarf dies wasserrechtlicher Genehmigungen, die zu erteilen sind, wenn das Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften beachtet. Auch nicht genehmigungsbedürftige Handlungen auf dem See müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Wenn diese Vorschriften beachtet sind, sind Beeinträchtigungen des objektivierten öffentlichen Interesses nicht ersichtlich.

 

 

 

 

 

2. Groß Glienicker See

 

Im September 2009 hat die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Bund einen Kaufvertrag über die im Eigentum des Bundes stehenden und durch diesen frei verfügbaren Ufergrundstücke (nicht von den Regelungen des VermG bzw. MauerG erfasst) geschlossen. Der Besitzübergang auf die Landeshauptstadt Potsdam ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Bund wird eine Privatisierung von Ufergrundstücken, soweit er hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist (z.B. nach dem VermG oder MauerG) nicht vornehmen, ohne der Landeshauptstadt Potsdam diese Grundstücke zuvor zum käuflichen Erwerb anzubieten.

 

Mit den privaten Eigentümern von Ufergrundstücken befindet sich die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Ziel, die öffentliche Zugänglichkeit aufrechtzuerhalten, in Gesprächen und wird hierbei durch den Ortsbeirat Groß Glienicke intensiv unterstützt.

 

Soweit der Uferweg im südlichen Bereich durch vorgenommene Bepflanzungen nicht mehr begehbar ist, hat die Landeshauptstadt Potsdam die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

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