Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ein Kostenvergleich zwischen den Preisen der Deutschen Post AG und privaten Dienstleistern führt derzeit nicht zu der gebotenen Gewissheit, dass die LHP durch eine Neuvergabe von Postdienstleistungen im Wege einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung günstigere oder mindestens gleichgünstige Bedingungen erzielen würde wie bisher.

 

Ein eventuell mögliches Einsparvolumen kann den Stadtverordneten zur Zeit nicht beziffert werden, weil eine Vergleichbarkeit der Produktpreise der Postdienstleistungen aus Gründen der Rechtsunsicherheit und der einzuhaltenden Qualitätsstandards nicht möglich ist. Die unsichere Rechtslage zur Einhaltung des von der SVV geforderten Mindestlohns der Post führt zum Einen zu Zweifeln an der Preiskalkulation der privaten Anbieter und zum Anderen zu einer Unsicherheit zur Zulässigkeit einer an den Mindestlohn der Post gekoppelten Vergabe der Leistungen im Wettbewerb.

 

Aktuell findet aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin - Brandenburg eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Mindestlohnverordnung für Briefdienste beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Es wird daher empfohlen, mit einer Entscheidung zur Ausschreibung der Postdienstleistungen bis zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit zum Postmindestlohn abzuwarten.

 

Durch den zuständigen Servicebereich Verwaltungsmanagement sind aufgrund des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung aus der Sitzung vom 07.09.2009 Kostenvergleiche zwischen den Preisen privater Anbieter und denen der Deutschen Post AG vorgenommen worden. Ein abschließendes Ergebnis lässt sich aufgrund der vorhandenen Zahlen nicht darlegen.

 

Ein Vergleich der offiziellen Tarife ergibt je nach Abhängigkeit vom Produkt (Standardbrief, Kompaktbrief, Paket, Zustellung mit Urkunde, Einschreibebrief usw.) teilweise Kostenvorteile der Deutschen Post AG und teilweise der privaten Anbieter.

Inwieweit bei der Kalkulation der Preise bei den privaten Postdienstanbietern die für den Bereich Postdienstleistungen ausgehandelten gesetzlichen Mindestlöhne (vgl. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 – BriefArbbV –) Berücksichtigung finden und auch tatsächlich gezahlt werden, ist der Landeshauptstadt nicht bekannt.

 

Bekannt ist, dass z. B. einer der größeren Konkurrenten der Deutschen Post AG einen Mindestlohn mit der in dem Unternehmen vertretenen Gewerkschaft ausgehandelt hat, der um bis zu 2,30 EUR vom Mindestlohn der Post bei Briefzustellern abweicht.

 

Derzeit beträgt der Mindestlohn für Briefdienstleistungen 8,40 EUR im Tarifgebiet West einschl. Berlin und 8,00 EUR im Tarifgebiet Ost (ab 01.01.2010: 8,40 EUR) und für Briefzusteller im Tarifgebiet West einschl. Berlin 9,80 EUR und 9,00 EUR im Tarifgebiet Ost (ab 01.01.2010: 9,80 EUR). Die Laufzeit der Verordnung ist allerdings bis 30.04.2010 begrenzt.

 

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 19.12.2008 festgestellt hat, dass die BriefArbbV wegen Überschreitung der gesetzlichen Ermächtigung in § 1 Abs 3a Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG - gegen den Gesetzesvorbehalt nach Art. 80 GG verstößt, besteht zudem die Rechtsunsicherheit, ob die Bedingungen der BriefArbbV überhaupt zu Kriterien einer Ausschreibung gemacht werden können. Die Bundesregierung hat gegen die Entscheidung Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BverwG) eingelegt; eine Entscheidung steht noch aus.

 

Zu den weiteren möglichen Kriterien – z.B. Zuverlässigkeit bei der Zustellung, Erreichbarkeitszeiten beim Kunden, Verfahren bei Anschriftenüberprüfungen, Laufzeitengarantien usw. – lassen sich aus Sicht der Verwaltung keine hinreichend validen Daten zu den privaten Anbietern ermitteln.

 

Ob sich im Rahmen einer vertraglichen Bindung an eines der privaten Unternehmen abweichend von der offiziellen Preisliste zudem zusätzliche Großkundenrabatte, die von den Unternehmen eingeräumt  werden, ergeben, und wenn ja, ggf. in welcher Höhe, lässt sich ohne ein reguläres Vergabeverfahren nicht darstellen. Festzustellen ist, dass derzeit die mit der Deutschen Post AG ausgehandelten Tarife günstiger sind als die bislang bekannten (offiziellen) Tarife der privaten Postdienstanbieter.

 

Zusammenfassend kann derzeit nicht positiv angenommen werden, dass die LHP im Rahmen einer aufgrund des Wertumfanges vorzunehmenden europaweiten Ausschreibung zu gleich günstigen bzw. günstigeren Konditionen gelangen kann, als sie nach dem mit der Deutschen Post AG gültigen Vertragsverhältnis bestehen. Eine eventuelle Neuvergabe auf der Basis des Mindestlohnes der Post kann derzeit auch nicht mit der notwendigen Rechtssicherheit erfolgen.

 

Es wird daher angeregt, bis zur abschließenden Klärung der arbeitsrechtlichen und vergaberechtlichen  Fragen insbesondere zum Postmindestlohn mit der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Postdienstleistungen abzuwarten.

     

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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