Beschlussvorlage - 09/SVV/1095
Grunddaten
- Betreff:
-
Schließung der Goethe-Schule als Gesamtschule mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 Errichtung einer Grundschule und eines Gymnasiums am Standort Kopernikus-/Stephensonstraße zum Schuljahr 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Goethe-Schule mit Primarstufe (21/31) wird mit Beendigung des Schuljahres
2009/2010 geteilt.
1 a. Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird
am Standort (Goethehaus) eine eigenständige
zweizügige Grundschule errichtet.
1 b. Die Sekundarstufen I und II
werden ab Schuljahr 2010/2011 als Gesamtschule 21/31
fortgeführt.
2.
Die
Gesamtschule 21/31 nimmt ab dem Schuljahr 2010/2011 keine 7. und 11. Klassen
mehr auf und wird mit
Beendigung des Schuljahres 2012/2013 geschlossen.
3.
Ab dem
Schuljahr 2010/2011 wird am Standort (Beethovenhaus) ein dreizügiges
Gymnasium errichtet.
Erläuterung
Begründung:
Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 zum Schulent-wicklungsplan 2009 bis 2015 (DS 09/SVV/0312) Punkt 2 sind für die Punkte
„2 e. Die Goethe-Schule (21/31) nimmt zum Schuljahr
2010/2011 keine siebten Klassen mehr auf.“,
„2 f. Am Standort Kopernikusstraße wird im Schuljahr
2010/2011 ein dreizügiges Gymnasium neu errichtet.“ sowie
„2 g. Die Primarstufe der Goethe-Schule wird im Schuljahr
2010/2011 als selbständige zweizügige Grundschule neu errichtet.“
gemäß §§ 104 und 105 Brandenburgisches Schulgesetz die
Voraussetzungen zu schaffen.
Entsprechend Brandenburgischem Schulgesetz sind hierfür ein
Einzelbeschluss der Stadtverordnetenversammlung und dessen Genehmigung durch
das Ministerium erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
* Bei der Planung für 2010 und Folgejahre (Ergebnishaushalt) wurde der Beschlussvorschlag bei den Unterprodukten
Goethe-Schule (21/31) 2180003,
Grundschule 2110020 und
Gymnasium
2170008
berücksichtigt.
* Während der Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013 entsteht ein Mehrbedarf an Personalkosten. Ab September 2010 sind für die Grundschule Babelsberg und das Gymnasium Babelsberg jeweils eine 0,5 VZE für den mittleren Dienst erforderlich. In den Folgejahren werden sich mit steigenden Schülerzahlen auch die Stellenanteile erhöhen. Für die auslaufende Goethe-Schule werden sich in den Folgejahren die Stellenanteile entsprechend verringern. Dies wurde bei der Planung für 2010 und Folgejahre berücksichtigt.
· Für die übergangsweise Herrichtung der insbesondere durch das Gymnasium genutzten Räume (vor allem Maler- und Fußbodenarbeiten) werden 2010 und 2011 jeweils 50 T€ benötigt. Die Deckung soll aus dem Unterprodukt Sicherheit/Fenster/Ganztag 2180001, Invest.Nr. 0821000110003 erfolgen.
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