Anfrage - 09/SVV/1104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister hat im Amtsblatt 4/2005 die Satzung zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ bekannt gemacht. Darin wird als planerisches Ziel die Entwicklung von Bauland im Bereich Lendelallee verfolgt. Als Ausgleichsmaßnahme M2 ist die Gemarkung Eiche Flur 2, Flurstücke 20, 21, 24, 25, 28 und Flur 6, Flurstück 5 festgesetzt: „Im Zusammenhang mit Entsiegelungsmaßnahmen am Weg nach Bornim werden eine Entsiegelung und Wiederherstellung von ca. 3000 m² vorgesehen. Die Wiederherstellung beinhaltet eine Erstbegrünung und Pflanzung von Gehölzen (Aufforstung) zur Umwandlung der Flächen in einen reich strukturierten Wald.“

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Ist es zutreffend, dass die 2004 / 2005 im Rahmen der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ festgesetzten Ausgleichsflächen in Eiche am Weg nach Bornim 14 im Jahre 2009 im Rahmen der Ausschreibung für ein Tierheim für ein solches Bauvorhaben als Bauflächen angeboten worden sind?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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