Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1116

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In ihrer Sitzung am 1. April 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung die Drucksache 09/SVV/0192 Parkplätze in der Innenstadt mit Stimmenmehrheit beschlossen. Darin wird der Oberbürgermeister gebeten,  „mit den Ministerien sowie den Bundes- und Landesbehörden, die in der Innenstadt Liegenschaften haben, Verbindung aufzunehmen mit dem Ziel zu prüfen, ob deren Parkplätze außerhalb der Bürodienstzeiten (vor allem in den Abendstunden und an den Wochenenden) den Besuchern der Innenstadt zur Verfügung gestellt werden könnten. 

Um ein gutes Beispiel zu bieten, sollten auch die städtischen Parkflächen außerhalb der Bürodienstzeit von den Kunden genutzt werden dürfen.“

 

Der Bitte entsprechend wurden folgende Einrichtungen angeschrieben:

Kommunaler Immobilienservice der Stadtverwaltung

Bundesrechnungshof (Dortustraße)
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (für Ministerienstandort Henning-von-Tresckow-Straße)

Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam.

Von allen 4 Einrichtungen liegen schriftliche Antworten vor, die alle den Vorschlag einer öffentlichen Nutzung ablehnen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Art.

 

Die Stadtverwaltung schlägt vor, diese Ablehnungen hinzunehmen und keine weiteren,  dahingehenden Aktivitäten zu entfalten. Bei Abwägung der Vor- und Nachteile der Interessen des Einzelhandels und der Kunden, der Verkehrserschließung und der innerstädtischen Aufenthaltsqualität muss fest-gestellt werden, dass diese Regelung keine Lösung im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung darstellt. Dafür gibt es folgende Gründe:

 

Gegen eine solche Regelung spricht die damit einhergehende Förderung des Kfz-Verkehrs, die dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes das Ziel der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs formuliert, entgegensteht. Dem könnte nur begegnet werden, wenn die Stellplätze mit Gebührenbewirtschaftung ganztägig zur freien Verfügung stehen und somit der Berufspendlerverkehr reduziert wird. Solche Forderungen lassen sich aber auf privatrechtlich verwalteten Flächen Dritter nicht durchsetzen.

 

Weiterhin werden in der Begründung zum Antrag die Zahlen aus der Befragung im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Potsdam aus Sicht der Verwaltung unzutreffend interpretiert. So kann festgestellt werden, dass als Grund gegen einen Einkauf in Potsdam zwar von 20 % der befragten Personen die schlechte Erreichbarkeit und die bestehende schlechte Parksituation genannt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss aber, dass 80 % durch die Erreichbarkeit und die Parksituation keine Einschränkungen in ihrer Entscheidung zum Einkaufsort sehen.

Weiterhin ist zu bemerken, dass diese Befragung sich auf die Gesamtstadt bezieht, nicht nur auf die Potsdamer Innenstadt. So wird in der weiteren Untersetzung z.B. die nahezu ideale Parkplatzsituation beim Sterncenter auch nur von 17,7 % positiv eingeschätzt und von  4 % sogar als negativ.

 

Die Situation sieht in der Innenstadt so aus, dass es einen Stellplatzmangel lediglich im öffentlichen Straßenraum und insbesondere in Form des kostenlosen Parkens gibt. Sowie man die bestehenden Parkhäuser bzw. Tiefgaragen mit betrachtet liegt kein Mangel vor. Die Parkbauten sind in der Regel nicht ausgelastet. Eine gute Erreichbarkeit der Kerninnenstadt ist von den Parkbauten gegeben. Die größte Entfernung weist mit 600 m Fußweg zur Brandenburger Straße die TG unter dem Kutschstallhof auf, das Parkhaus Stadtpalais ca. 400 m, Wilhelmgalerie nur ca. 250 m. Die Entfernungen von der TG Wilhelmgalerie oder der TG Kutschstall zum Nikolaisaal betragen ca. 350 m, die vom Hof des Großen Waisenhauses zum Nikolaisaal dagegen ca. 400 m.

 

Von den Befragten im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes wird im Vergleich zu anderen Städten als negativ u.a. die Verkehrsführung und die Höhe der Parkgebühren hervorgehoben. Bei den Parkgebühren wird von 14 % die vergleichsweise hohe Gebühr bemängelt, aber nur bei 1,7 % ist dies Grund gegen einen Einkauf in Potsdam. Ähnlich verhält es sich mit der Erreichbarkeit, 25 % kritisieren diese, aber nur 3,5 % nennen diese als Grund gegen den Einkauf in Potsdam.

In einem Vergleich der Parkgebühren (Sa 9 – 13 Uhr) unter 100 deutschen Städten durch das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2008 liegt Potsdam mit 3,50 € im unteren Viertel (Platz 18). Zum Vergleich und zur Wertung sei hier die Stadt Marl genannt (ca. 90.000 EW), die mit Gratisparken Platz 1 belegt. Der Anteil an PKW-Fahrten im Modal Split ist dort (deshalb?) mit 56 % ca. 40 % größer als in Potsdam. In Berlin müssen im Durchschnitt 4,57 € bezahlt werden, in München sogar 9 €.

 

Die aufgeführten Ergebnissen lassen in Bezug auf die Bewertung des Vorschlages der Aktivierung weiterer Stellplätze nur den Schluss zu, dass sich die Einschätzung der Parkplatzsituation und der Erreichbarkeit dadurch bei der Bevölkerung kaum ändern wird.

Diese Aussage wird folgendermaßen begründet:

  1. Die Stellplätze auf den nicht öffentlichen Flächen könnten nicht kostenlos angeboten werden, da man sonst den von der Stadt gewollten Parkhäusern einen wirtschaftlichen Schaden zufügen würde, der verkehrspolitisch nicht vertretbar ist. Eine Gebühren­erhebung mit allen technischen und rechtlichen Voraussetzungen wäre somit erforderlich.
    Damit würde aber für die Gruppe der Befragten, die mehr kostenlose Stellplätze erhoffen, nichts verbessert.

 

  1. Die PKW-Erreichbarkeit der Innenstadt würde mit dieser Maßnahme nicht verbessert werden, denn das höhere Stellplatzangebot in der Innenstadt führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Dies insbesondere in der ohnehin hochbelasteten und von häufigen Staus geprägten Nachmittagsspitzenstunde.

 

Die zusätzlichen Stellplätze lägen nicht in günstigerer Entfernung zur Innenstadt.

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Erläuterung

 

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