Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1130
Grunddaten
- Betreff:
-
Regeln zum Härtefallfonds und zu den Modalitäten des Ehrenamtspasses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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02.12.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Anhörung
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16.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mitteilung
über die Aspekte unter denen der Härtefallfonds für Aufwendungen bei
ehrenamtlicher Tätigkeit in 2010 gehandhabt wird sowie die von der
Landesregierung initiierten Modalitäten für den FreiwilligenPass /
EhrenamtsPass 2010 im Land Brandenburg, die auf Potsdam adaptierbar sind und
von der Landeshauptstadt auf Basis ihrer Erfahrungen mit ausgestaltet werden
können.
Erläuterung
Mitteilung bezüglich der Umsetzung des Ehrenamtskonzepts der Landeshauptstadt Potsdam (09/SVV/0532 vom 02. September 2009)
Die Landeshauptstadt Potsdam lässt sich bei der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02. September 2009 von folgenden Gesichtspunkten und Grundsätzen leiten, die Regeln des Härtefallfonds und die Modalitäten des Ehrenamtspasses betreffend:
I. Regeln zur Aufwandserstattung für ehrenamtlich Aktive
- Zur Vermeidung wirtschaftlich
bedingter Preisgabe von ehrenamtlicher Tätigkeit werden die das
freiwillige Engagement begleitenden Aufwendungen für in Potsdam
ehrenamtlich Aktive erstattet, soweit sie nachweislich über kein eigenes
Einkommen verfügen bzw. den Regelungen des SGB II oder SGB XII
unterliegen.
- Die Erstattung erfolgt nach
Maßgabe der verfügbaren Mittel, in der Regel bis zur Höhe von 20,- € pro
Person und Monat. Dabei stehen die bei der Ausübung bzw. Weiterbildung der
ehrenamtlichen Tätigkeit anfallenden Fahrt- und Sachkosten im Vordergrund
der anzuerkennenden Aufwendungen. Fahrten mit dem PKW werden wie Fahrten
mit dem ÖNVP gewertet. Es besteht die Pflicht zur kostengünstigsten
Aufwendung.
- Zur unbürokratischen
Verfahrens-Handhabung erhält der von der Landeshauptstadt Potsdam
beauftragte Dienstleister entsprechende Mittel bis 6.000 € in 2010 bzw.
10.000 € in 2011 zugewiesen, die den Fach- und Beratungsstellen des
Ehrenamts quartalsweise zufließen.
- Es handelt sich zum jetzigen
Zeitpunkt um diese Einrichtungen
-
Akademie
2. Lebenshälfte
-
AWO e.
V. - Freiwilligenagentur
-
Malteser
Treffpunkt Freizeit
-
SEKIZ
e.V.
-
Verein
Soziale Stadt Potsdam e.V.
-
Volkssolidarität
e. V.
bei denen Anträge auf Aufwandserstattung ab 01.01.2010
gestellt werden können.
Die Anträge können durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
oder durch den Träger der ehrenamtlichen Aktivität gestellt werden. Die Belege
der verauslagten Kosten sind anzufügen. Die Richtigkeit der Angaben, auch der
sozialen Bedürftigkeit, ist schriftlich zu versichern.
- Zur weiteren Mittelakquise für
die Umsetzungsbausteine des Ehrenamts arbeitet die Landeshauptstadt
Potsdam mit den Fach- und Beratungsstellen sowie den bereits existierenden
Kooperationsnetzen für das Ehrenamt zusammen und bezieht die im
gemeinnützigen Sektor tätigen kommunalen Gesellschaften ein.
- Die Fach- und Beratungsstellen
werten die Aufwandserstattungen nach statistischen Merkmalen aus. Der Landeshauptstadt Potsdam
wird dazu jährlich Bericht erstattet.
II. Modalitäten des Ehrenamtspasses
Am 07. September 2009 unterrichtete die Landesregierung den
Städte- und Gemeindebund Brandenburg von ihrer Initiative, dem Vorbild anderer
Bundesländer (u.a. Berlin) zu folgen und in 2010 einen „FreiwilligenPass“
einzuführen. Der künftige Pass werde in Chipkartenformat ausgehändigt.
Nach den Vorstellungen der Landesregierung können alle
Menschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, den FreiwilligenPass
beantragen, wenn sie sich wenigstens 80 Stunden (gleiche Voraussetzungen in
Berlin) – verteilt über ein Jahr – ehrenamtlich engagieren. Zur Gesamtsteuerung
hat die Landesregierung einen Arbeitskreis für den FreiwilligenPass des Landes
Brandenburg zusammengestellt, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft
gleichrangig mitwirken. Daran beteiligt sind u.a.:
- Arbeiter
Samariter Bund
- Arbeiterwohlfahrt
- Diakonie
- Handwerkskammertag
- Lagfa
Brandenburg
- LAG
der IHK’s des Landes Brandenburg
- Landeshochschulrat
- Landessportbund
- Landkreistag
- Paritätischer
Wohlfahrtsverband
- Seniorenrat
des Landes Brandenburg
- Städte
und Gemeindebund
- Volkssolidarität
Landesverband Brandenburg
Dem für weitere Interessenten offenen Arbeitskreis obliegen nach der Einführung des FreiwilligenPasses dessen Qualitätssicherung und Evaluation, seine Weiterentwicklung sowie die Schlichtung von Konflikten zwischen Freiwilligen und ihren Organisationen.
Der Vorstoß der Landesregierung findet die grundsätzliche Zustimmung der am 18. Januar 2007 gegründeten „Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen im Land Brandenburg“ (Lagfa Brandenburg), auf deren Arbeit die Initiative zurück geht. In ihr wirken u.a. mit:
- Freiwilligenkoordination
Potsdam-Mittelmark
- Freiwilligenzentrum
Frankfurt (Oder)
- Freiwilligenzentrum
Brandenburg a.d. Havel
- Agentur
Ehrenamt Landkreis Barnim
- Freiwilligenagentur
Cottbus (Sprecherin)
- Kompetenzzentrum
Havelland Agentur für bürgerschaftliches Engagement
- Freiwilligenagentur
Schwedt
- Freiwilligenagentur
Spremberg
- Freiwilligenagentur
Luckau
Die für Berlin geltenden und für Brandenburg geplanten
Vergabekriterien sind für die Landeshauptstadt Potsdam angemessen und
adaptierbar. Die Landeshauptstadt
Potsdam wird sich deshalb auf der Basis ihrer Netze und Erfahrungen in den
Erarbeitungsprozess des Passes für ehrenamtliches Engagement sowohl über den
Städte- und Gemeindebund wie über die Lagfa Brandenburg konstruktiv einbringen.
Sie beantragt auf der Grundlage des SVV-Beschlusses vom 02.09.2009 die
(beitragsfreie) Mitgliedschaft in der Lagfa zum 01.01.2010.