Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mitteilung über die Aspekte unter denen der Härtefallfonds für Aufwendungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit in 2010 gehandhabt wird sowie die von der Landesregierung initiierten Modalitäten für den FreiwilligenPass / EhrenamtsPass 2010 im Land Brandenburg, die auf Potsdam adaptierbar sind und von der Landeshauptstadt auf Basis ihrer Erfahrungen mit ausgestaltet werden können.

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Erläuterung

Mitteilung bezüglich der Umsetzung des Ehrenamtskonzepts der Landeshauptstadt Potsdam  (09/SVV/0532 vom 02. September 2009)

 

Die Landeshauptstadt Potsdam lässt sich bei der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02. September 2009 von folgenden Gesichtspunkten und Grundsätzen leiten, die Regeln des Härtefallfonds und die Modalitäten des Ehrenamtspasses betreffend:

 

I.   Regeln zur Aufwandserstattung für ehrenamtlich Aktive

 

  1. Zur Vermeidung wirtschaftlich bedingter Preisgabe von ehrenamtlicher Tätigkeit werden die das freiwillige Engagement begleitenden Aufwendungen für in Potsdam ehrenamtlich Aktive erstattet, soweit sie nachweislich über kein eigenes Einkommen verfügen bzw. den Regelungen des SGB II oder SGB XII unterliegen.

 

  1. Die Erstattung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, in der Regel bis zur Höhe von 20,- € pro Person und Monat. Dabei stehen die bei der Ausübung bzw. Weiterbildung der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallenden Fahrt- und Sachkosten im Vordergrund der anzuerkennenden Aufwendungen. Fahrten mit dem PKW werden wie Fahrten mit dem ÖNVP gewertet. Es besteht die Pflicht zur kostengünstigsten Aufwendung.

 

  1. Zur unbürokratischen Verfahrens-Handhabung erhält der von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragte Dienstleister entsprechende Mittel bis 6.000 € in 2010 bzw. 10.000 € in 2011 zugewiesen, die den Fach- und Beratungsstellen des Ehrenamts quartalsweise zufließen.

 

  1. Es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um diese Einrichtungen

 

-        Akademie 2. Lebenshälfte

-        AWO e. V. - Freiwilligenagentur

-        Malteser Treffpunkt Freizeit

-        SEKIZ e.V.

-        Verein Soziale Stadt Potsdam e.V.

-        Volkssolidarität e. V.

 

bei denen Anträge auf Aufwandserstattung ab 01.01.2010 gestellt werden können.

Die Anträge können durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen oder durch den Träger der ehrenamtlichen Aktivität gestellt werden. Die Belege der verauslagten Kosten sind anzufügen. Die Richtigkeit der Angaben, auch der sozialen Bedürftigkeit, ist schriftlich zu versichern.

 

  1. Zur weiteren Mittelakquise für die Umsetzungsbausteine des Ehrenamts arbeitet die Landeshauptstadt Potsdam mit den Fach- und Beratungsstellen sowie den bereits existierenden Kooperationsnetzen für das Ehrenamt zusammen und bezieht die im gemeinnützigen Sektor tätigen kommunalen Gesellschaften ein.

 

  1. Die Fach- und Beratungsstellen werten die Aufwandserstattungen nach statistischen Merkmalen  aus. Der Landeshauptstadt Potsdam wird dazu jährlich Bericht erstattet.

 

 

II. Modalitäten des Ehrenamtspasses

 

Am 07. September 2009 unterrichtete die Landesregierung den Städte- und Gemeindebund Brandenburg von ihrer Initiative, dem Vorbild anderer Bundesländer (u.a. Berlin) zu folgen und in 2010 einen „FreiwilligenPass“ einzuführen. Der künftige Pass werde in Chipkartenformat ausgehändigt.

 

Nach den Vorstellungen der Landesregierung können alle Menschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, den FreiwilligenPass beantragen, wenn sie sich wenigstens 80 Stunden (gleiche Voraussetzungen in Berlin) – verteilt über ein Jahr – ehrenamtlich engagieren. Zur Gesamtsteuerung hat die Landesregierung einen Arbeitskreis für den FreiwilligenPass des Landes Brandenburg zusammengestellt, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft gleichrangig mitwirken. Daran beteiligt sind u.a.:

 

  • Arbeiter Samariter Bund
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Diakonie
  • Handwerkskammertag
  • Lagfa Brandenburg
  • LAG der IHK’s des Landes Brandenburg
  • Landeshochschulrat
  • Landessportbund
  • Landkreistag
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Seniorenrat des Landes Brandenburg
  • Städte und Gemeindebund
  • Volkssolidarität Landesverband Brandenburg

 

Dem für weitere Interessenten offenen Arbeitskreis obliegen nach der Einführung des FreiwilligenPasses dessen Qualitätssicherung und Evaluation, seine Weiterentwicklung sowie die Schlichtung von Konflikten zwischen Freiwilligen und ihren Organisationen.

Der Vorstoß der Landesregierung findet die grundsätzliche Zustimmung der am 18. Januar 2007 gegründeten „Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen im Land Brandenburg“ (Lagfa Brandenburg), auf deren Arbeit die Initiative zurück geht. In ihr wirken u.a. mit:

 

  • Freiwilligenkoordination Potsdam-Mittelmark
  • Freiwilligenzentrum Frankfurt (Oder)
  • Freiwilligenzentrum Brandenburg a.d. Havel
  • Agentur Ehrenamt Landkreis Barnim
  • Freiwilligenagentur Cottbus (Sprecherin)
  • Kompetenzzentrum Havelland Agentur für bürgerschaftliches Engagement
  • Freiwilligenagentur Schwedt
  • Freiwilligenagentur Spremberg
  • Freiwilligenagentur Luckau

 

Die für Berlin geltenden und für Brandenburg geplanten Vergabekriterien sind für die Landeshauptstadt Potsdam angemessen und adaptierbar.  Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich deshalb auf der Basis ihrer Netze und Erfahrungen in den Erarbeitungsprozess des Passes für ehrenamtliches Engagement sowohl über den Städte- und Gemeindebund wie über die Lagfa Brandenburg konstruktiv einbringen. Sie beantragt auf der Grundlage des SVV-Beschlusses vom 02.09.2009 die (beitragsfreie) Mitgliedschaft in der Lagfa zum 01.01.2010.

 

 

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