Beschlussvorlage - 09/SVV/1115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Den drei überplanmäßigen Aufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen für die Förderung der Erziehung in der Familie und Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen, Eingliederungshilfen nach KJHG  wird für die folgenden Produkte und der dazugehörigen Kontengruppen

 

Produkt 36320 in der Kontengruppe 53

 

Produkt 36340.in der Kontengruppe 53

 

Produkt 36340 in der Kontengruppe 54

 

zugestimmt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2009 entscheidet bei überplanmäßigen Aufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis 300.000 EUR der Hauptausschuss. Dabei bezieht sich nach § 5 Nr.3 der Haushaltssatzung 2009 die o.g. Wertgrenze auf die Kontengruppe des jeweiligen Produktes.

 

Für die Kontengruppe 53 (Transferaufwendungen) der Produkte 36320 (Förderung der Erziehung in der Familie) und 36340 (Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme) und die Kontengruppe 54 (sonstige ordentliche Aufwendungen) für das Produkt 36340 ((Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme) sind Mehrbedarfe zwischen 200 TEUR und 300 TEUR erforderlich.

 

Produkt 36320 (Förderung der Erziehung in der Familie) Kontengruppe 53

 

Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel reichen nicht aus, weil durch die zunehmenden sozialen Verwerfungen auch die gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind innerhalb von Einrichtungen erforderlich ist und für die Betreuung und Versorgung für Kinder in Notsituationen ein erheblich höherer finanzieller Aufwand notwendig ist. Zur Realisierung der §§ 19 und 20 SGB VIII werden 292.600 EUR mehr benötigt, das entspricht einen Mehrbedarf von 3 Unterbringungen von Mütter/Väter mit Kind. Der Kostensatz pro Tag beträgt durchschnittlich 195,00 €.

 

Produkt 36340 (Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme, Eingliederungshilfe)

Kontengruppe 53

 

Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel reichen nicht aus, da eine erhöhte Gewährung von Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme und Eingliederungshilfen nach SGB VIII zu verzeichnen sind. Im Vergleich zu den veranschlagten Mitteln stieg die Anzahl der zu betreuenden Volljährigen überproportional an. Zusätzlich mussten 8 Volljährige betreut werden. Der durchschnittliche Kostensatz beträgt 120 € pro Tag und Person.

 

Produkt 36340 (Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme, Eingliederungshilfe)

Kontengruppe 54

 

Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel reichen nicht aus, weil durch die zunehmenden sozialen Verwerfungen auch die Erstattungen an die Gemeinden für die Inobhutnahme von Kindern aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Potsdam im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen sind. Für fast 20 Kinder mehr erfolgte die Erstattung an Gemeinden. Geplant waren 7 Erstattungen.

 

 

Mit der Prognose per 31.12.2009, erstellt am 13.10.2009, war nicht absehbar, dass im November 2009 noch Zahlungen für den Oktober 2009 in Höhe von rd. 400 T€ geleistet werden müssen. Der Grund für diese verspätete Zahlung liegt in der verspäteten Rechnungslegung der Träger.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Deckung des Mehrbedarfes werden Mehrerträge im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Haushaltsjahr 2009 herangezogen.

 

In den folgenden Produkten und Kontengruppen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie entsteht im Haushaltsjahr 2009 ein Mehrbedarf:

 

Produkt            Bezeichnung                                               Kontengruppe                     Mehrbedarf

 

36320              Förderung der Erziehung in der Familie            53                                225.900 EUR

 

36340              Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme            53                                292.600 EUR

 

36340              Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme            54                                131.500 EUR

 

 

Die Produktkonten, die zur Deckung herangezogen werden, sind in der Anlage dargestellt.

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Anlagen

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