Antrag - 09/SVV/1039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Sanierungsträger anzuweisen, den B-Plan Nr. 1 in enger Abstimmung mit der Verwaltung fertig stellen zu lassen. Eine Festsetzung bis 2012 ist anzustreben. Die Flächen, die beim Umzug der Feuerwache frei werden, sind dem Sanierungsträger zuzuordnen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 31.12.2009 fallen die Flächen aus dem Kaufvertrag mit der ARAG GmbH an den Sanierungsträger Potsdam GmbH. Diese hat sich im besagtem Kaufvertrag zum Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam verpflichtet oder zur kostenlose Weitergabe des Kirchengrundstückes an einen geeigneten Bauherren unter Übernahme dieser Bauverpflichtung.

 

Es ist Aufgabe der Stadt Potsdam, für Planungs- und Baurecht zu sorgen. Der B-Plan Nr. 1 muss deshalb an dieser Stelle zügig weiterbearbeitet werden, wenn man das allseits erklärte Ziel - den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam bis zum 10.10.2017 - erreichen will.

 

An diesem Tag findet das 500. Reformationsfest statt und an diesem Tag vor 200 Jahren wurde in der Garnisonkirche Potsdam die "Evangelische Kirche der Union" gegründet.

 

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