Antrag - 08/SVV/0970

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen in wieweit die Stadtwerke  oder eine ausgegliederte Gesellschaft als Contractor fungieren können um diese Leistungen wiederum kommunalen Einrichtungen und Großverbrauchern anzubieten.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Das Contracting bietet nicht nur den Nutzern einsparpotenzial ohne finanzielle Aufwendungen sondern sichert auch dem Contractor Gewinne. Um eingesparte Gelder nicht extern zu vergeben ist die Umsetzung durch die Stadtwerke anderen Lösungen vorzuziehen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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