Beschlussvorlage - 10/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 10.000.000 Euro zur Finanzierung der Investitionsvorhaben in Kitas und Schulen gemäß Wirtschaftsplan 2009 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

      - Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung 1% p. a.

        bzw. Ratenkredit mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr

      - max. Zinsbindungsfrist 10 Jahre

      - max. Zinssatz 5,0 % p. a.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 09/SVV/0087 vom 01.04.2009 die Kreditaufnahme durch den Eigenbetrieb KIS i. H. v. von 10.000.000 Euro beschlossen.

 

Seitens der Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme mit Schreiben vom 06.07.2009, Aktenzeichen III/3-363-22/54-1/09, genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 10.08.2009. Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2010 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es ist die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitions­bank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Nach erfolgter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird der KIS in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service auf der Grundlage von Angeboten die Kredite im Rahmen der vorgenannten Konditionen zu den tagesaktuell günstigsten Konditionen aufnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der Kreditverträge in der nächst folgenden Sitzung über den sich daraus ergebenden vertraglichen Zinssatz informiert.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2009 des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 5 % p.a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p.a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 500.000 € p.a. und einer Tilgung i. H. v. 100.000 €. In den Folgejahren verringert sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise.

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