Beschlussvorlage - 10/SVV/0015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Erläuterung

Kurzeinführung                                                                                                               

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten :

 

 

Anlage 2 :             Begründung (mit Umweltbericht)                                                           (42 Seiten)

 

Anlage 3 :            Bebauungsplan (Textliche Festsetzungen)                                                 (3 Seiten)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 07.10.2009 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung war in der Zeit vom 09.11. bis einschließlich 10.12.2009 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und parallel beteiligt.

In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Während der öffentlichen Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bestätigt die Notwendigkeit des Bebauungsplans zur Außensicherung der bestimmten zentralen Versorgungsbereiche im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. begrüßt es, dass die Ziele des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes über den Bebauungsplan umgesetzt werden.

 

Von Seiten der Industrie- und Handelskammer bestehen gegen den Bebauungsplan keine Bedenken.

 

Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung resultiert kein Abwägungserfordernis.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

 

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten.

 

Folgekosten

 

Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

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Anlagen

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