Beschlussvorlage - 10/SVV/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 3. Änderung, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.02.2010
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Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung
und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende
Anlagen enthalten :
Anlage 2 : Begründung
(mit Umweltbericht) (42
Seiten)
Anlage 3 : Bebauungsplan
(Textliche Festsetzungen)
(3 Seiten)
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 07.10.2009 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung war in der Zeit vom 09.11. bis einschließlich 10.12.2009 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und parallel beteiligt.
In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Während der öffentlichen Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bestätigt die Notwendigkeit des Bebauungsplans zur Außensicherung der bestimmten zentralen Versorgungsbereiche im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. begrüßt es, dass die Ziele des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes über den Bebauungsplan umgesetzt werden.
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer bestehen gegen den Bebauungsplan keine Bedenken.
Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
resultiert kein Abwägungserfordernis.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 3. Änderung gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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