Beschlussvorlage - 10/SVV/0019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Dieter Gohlke wird mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH abberufen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern.

 

Davon werden nach lit. c vier Aufsichtsratsmitglieder, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen, von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt.

 

Herr Dieter Gohlke war nach vorgenannter Regelung in den Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH entsandt worden (09/SVV/0032).

 

Mit Schreiben vom 01. Dezember 2009 hat Herr Dieter Gohlke sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam niedergelegt. Somit ist seine Abberufung aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH angezeigt und eine Nachbesetzung erforderlich.

 

 
II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/ -nachbesetzung sind die Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH.

 

Gemäß § 28  Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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