Beschlussvorlage - 10/SVV/0019
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum
Ernst von Bergmann gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern.
Davon werden nach lit. c vier Aufsichtsratsmitglieder, die
über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen, von der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den
kommunalrechtlichen Regelungen entsandt.
Herr Dieter Gohlke war nach vorgenannter Regelung in den
Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH entsandt worden
(09/SVV/0032).
Mit Schreiben vom 01. Dezember 2009 hat Herr Dieter Gohlke
sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
niedergelegt. Somit ist seine Abberufung aus dem Aufsichtsrat der Klinikum
Ernst von Bergmann gGmbH angezeigt und eine Nachbesetzung erforderlich.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/
-nachbesetzung sind die Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
und der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH.
Gemäß § 28 Abs.
2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die
Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen
Aufwendungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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