Beschlussvorlage - 10/SVV/0020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Frau Claudia Hieckmann, wohnhaft in 14482 Potsdam, Siemensstraße 38, wird als Schiedsfrau für die Schiedsstelle Potsdam I für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig sechs Schiedsstellen. Die Schiedsstellen sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetzes (SchG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden.

 

Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode oder nach Ausscheiden von Schiedspersonen erfolgen muss.

 

Die Amtszeit des Schiedmannes Friedrich Reichard endet Anfang März 2010. Aus Altersgründen möchte Herr Reichard das Amt für die Dauer von weiteren 5 Jahren nicht übernehmen. Der Schiedsstellenbereich Potsdam I umfasst den Stadtbezirk Nord und die Ortsteile Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Sacrow, Eiche, Grube und Golm.

 

Es besteht die Pflicht, die Schiedsstelle neu zu besetzen. Es ist eine Bewerbung für dieses Amt von Frau Claudia Hieckmann eingegangen. Frau Claudia Hieckmann ist Mitarbeiterin der bei der Landeshauptstadt Potsdam eingerichteten Clearingstelle und hat eine Ausbildung zur Mediatorin erfolgreich absolviert.

 

Frau Claudia Hieckmann ist somit geeignet, das Amt als Schiedsperson wahrzunehmen. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen ist sie geeignet, zur Konfliktbewältigung und zur außergerichtlichen Streitschlichtung beizutragen.

 

Die Bewerbungsunterlagen von Frau Claudia Hieckmann liegen für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.

 

Es wird gebeten, Frau Claudia Hieckmann als Schiedsfrau für Potsdam zu wählen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachmittel für die Schiedsstellen sind von der Gemeinde zu tragen. Im Haushalt sind hierfür Ausgaben in Höhe von 2.200,00 Euro geplant. Durch die Neuwahl einer Schiedsperson ergeben sich keine Veränderungen.

 

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Anlagen

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