Beschlussvorlage - 10/SVV/0024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubau der Straßenbeleuchtung in Potsdam OT Groß Glienicke „Am Fenn “

(Bergstraße bis Dohlenweg)

 

als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vorhandene Altanlage in der Straße „Am Fenn“ entspricht nicht der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung).

Die bestehenden Leuchten an den 5 vorhandenen Holz- und 8 Betonmasten werden durch eine alte Freileitung versorgt.

Auf einer zu beleuchtenden Straßenlänge von ca. 600m werden gemäß DIN EN 13201 die geforderten Beleuchtungswerte für eine Anliegerstraße nicht erfüllt.

 

Die technischen Sicherheitsbestimmungen sind bei der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr eingehalten. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.

 

Bei der Straße „Am Fenn“ handelt es sich um eine Anliegerstraße.

 

Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung ergab kein Einvernehmen mit den Bürgern.

 

Von 41 angehörten Anliegern:                    25 Gegenstimmen

                                                                          1 städtisches Grundstück = positives Votum

                                                                        15 keine Äußerung                  = positives Votum

                                                             

Somit spricht sich eine Mehrheit der angehörten Eigentümer gegen die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung aus.

Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung auch für diese Verkehrsanlage fest.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen, die Anlage wird abzuschalten bzw. es wird der Rückbau der Anlage vorzunehmen sein.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach Kostenangebot 31.535,89 €.

Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 23.652 € zu erwarten.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Beleuchtung Groß Glienicke

Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,

Investitionsnummer: 0847 000 14 3001

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme im 1. Halbjahr 2010.

 

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Anlagen

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