Beschlussvorlage - 10/SVV/0024
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsdam OT Groß Glienicke 'Am Fenn'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erläuterung
Begründung:
Die vorhandene Altanlage in der Straße „Am Fenn“ entspricht nicht der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung).
Die bestehenden Leuchten an den 5 vorhandenen Holz- und 8 Betonmasten werden durch eine alte Freileitung versorgt.
Auf einer zu beleuchtenden Straßenlänge von ca. 600m werden gemäß DIN EN 13201 die geforderten Beleuchtungswerte für eine Anliegerstraße nicht erfüllt.
Die technischen Sicherheitsbestimmungen sind bei der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr eingehalten. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.
Bei der Straße „Am Fenn“ handelt es sich um eine Anliegerstraße.
Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung ergab kein Einvernehmen
mit den Bürgern.
Von 41 angehörten Anliegern: 25 Gegenstimmen
1 städtisches Grundstück = positives
Votum
15 keine Äußerung =
positives Votum
Somit spricht sich eine Mehrheit der angehörten
Eigentümer gegen die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung
aus.
Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom
19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der Ausbaumaßnahme
schriftlich widerspricht.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem
Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung
auch für diese Verkehrsanlage fest.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen, die Anlage wird abzuschalten bzw. es wird der Rückbau der Anlage vorzunehmen sein.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach Kostenangebot 31.535,89 €.
Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 23.652 € zu erwarten.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Beleuchtung Groß Glienicke
Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,
Investitionsnummer: 0847 000 14 3001
Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme im
1. Halbjahr 2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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227,8 kB
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