Beschlussvorlage - 10/SVV/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Den für das Haushaltsjahr 2010 vorzunehmenden Umschuldungen der Investitionskredite i.H.v. 9.976.074,81 EUR gemäß Anlage 1 und Zinssätzen (nominal) von höchstens 5,0% bei einer maximalen Zinsbindungsdauer von 10 Jahren wird zugestimmt.

 

Weiterhin erfolgt die Zustimmung zur vorzeitigen Tilgung von zwei Darlehen i.H.v. insgesamt 374.709,03 EUR.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28 BbgKVerf. Bereits mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09 S. 172) erfolgte eine Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über die Aufnahme von Krediten von der Stadtverordneten-versammlung auf den Hauptausschuss.

 

Umschuldungen unterliegen gem. § 74 Abs.1 und 2 nicht der Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Umschuldung wird als Ablösung von Krediten durch andere Kredite definiert (§ 2 Nr. 45 KomHKV).

 

Darlehensverträge für Investitionskredite werden grundsätzlich für eine bestimmte Zinsbindungsdauer geschlossen. Endet diese, muss ein neuer Zinssatz für einen weiteren Zinsbindungszeitraum vereinbart werden. Die günstigste Anschlussfinanzierung wird regelmäßig durch Ausschreibung an mehrere Anbieter ermittelt. Dazu werden vom Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service mehrere Vergleichsangebote eingeholt, wobei die Bank mit den günstigsten Konditionen den Zuschlag erhält.

Da die Angebote der Banken üblicherweise zeitlich eng befristet sind (auf ca. 2 Stunden) ist der Beschluss über ein konkretes Angebot durch den Hauptausschuss nicht möglich. Daher können im Rahmen dieses Beschlusses zunächst nur die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zu denen die Umschuldungen zu erfolgen haben. Diese, in der Anlage 1 enthaltenen, Bedingungen werden den Banken vorgegeben. Ermittelt wird das günstigste Angebot bezüglich des Zinssatzes für einen neuen Zinsbindungszeitraum. Der Zinsbindungszeitraum wird ebenfalls vorgegeben und entsprechend der aktuellen Marktsituation durch die Landeshauptstadt Potsdam üblicherweise auf 5, 8 oder 10 Jahre kurzfristig vor der Ausschreibung festgelegt.

 

Die Umschuldungen erfolgen nach einem in der Praxis bewährten Prozedere. So wird der Darlehenstyp (Annuitätendarlehen / Ratendarlehen) beibehalten. Die Zahlweise für Zinsen und Tilgungen wird i.d.R. auf vier Zahlungstermine pro Jahr festgelegt. Die Tilgungsrate (EUR) bei Ratendarlehen wird beibehalten, der Tilgungssatz (%) setzt beim erreichten Niveau (jährliche Tilgung / Restschuld in %) an.

 

Für 2010 gibt es folgende Besonderheiten:

 

§         Die Darlehen Nr. 48, 50 und 60 sollen aus Wirtschaftlichkeitsgründen zusammengefasst werden, da dadurch mit günstigeren Zinskonditionen gerechnet wird. Die Zusammenfassung ist möglich, da diese Darlehen zum selben Zeitpunkt umzuschulden sind und die Restlaufzeit ähnlich lang ist. Für den vorzugebenden Tilgungssatz wird die kürzeste Restlaufzeit zugrunde gelegt.

 

§         Beim Darlehen Nr. 77 handelt es sich um Altschulden der Ortsteile aus kommunalem Wohnungsbau aus den Jahren vor 1990. Diese Kreditverträge werden ausschließlich durch die Deutsche Kreditbank AG (DKB) weitergeführt. Daher ist hier nur eine Zinsanpassung bei der DKB möglich.

 

§         Die Darlehen Nr. 36 und 37 sollen mit Auslaufen der Zinsbindungsfrist endgültig getilgt werden, da der noch zu tilgende Restbetrag keine wirtschaftliche Anschlussfinanzierung zulässt. Gute Kommunalkreditkonditionen lassen sich erst ab etwa 500.000 EUR Darlehensvolumen erreichen.

Es ist beabsichtigt, den Hauptausschuss halbjährlich nach den erfolgten Umschuldungen über die erreichten Nominalzinssätze und die Zinsbindungsdauer zu informieren. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass jeweils zu einem günstigeren Zinssatz als 5% abgeschlossen werden kann.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zinsaufwand und die Auszahlungen für Zinsen und Tilgungen sind im Haushaltsplanentwurf 2010 in den entsprechenden Planansätzen der Konten 6120001.5517100, 6120001.7517100 und 6120001.7927301 enthalten. Zur Abbildung der Umschuldungen über den Haushalt sind jeweils 9.976.100 EUR in den Konten 6120001.6927300 (Kreditaufnahmen zur Umschuldung) und 6120001.7927300 (Tilgungen für Umschuldungen) geplant.

 

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Anlagen

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