Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Beschluss DS 09/SVV/0858 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen für die Zeit ab Herbst 2010 in der Landeshauptstadt Potsdam Stellen für ein freiwilliges kulturelles Jahr in städtischen Kultureinrichtungen konzipiert und beantragt werden können. 

 

Grundsätzlich ist ein Freiwilliges Soziales Jahr in den städtischen Kultureinrichtungen möglich.

 

Voraussetzungen und Pflichten für die Landeshauptstadt Potsdam dabei sind:

 

  • Einsatzstellen mit qualifizierter Betreuung sind vorzuhalten.

 

  • In der Einsatzstelle muss die fachliche Anleitung und pädagogische Betreuung gesichert sein. Ein qualifizierter Betreuer ist personell festzulegen.

 

  • Von der Einsatzstelle ist ein Einsatzstellenprofil zu erstellen.

 

  • Für die personaltechnische Umsetzung ist der Bereich Personalservice zuständig.

 

  • Die Einsatzstelle muss  sich mit bis zu 430 € monatlich an der Finanzierung beteiligen.

 

Im Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen ist finanzielle Vorsorge zu treffen. Für jede Maßnahme sind monatlich bis zu 430 € für den Zeitraum von 12 Monate einzuplanen.

Das FSJ Kultur beginnt am 01. September und endet am 31. August des Folgejahres.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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