Antrag - 10/SVV/0081
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen eine/n Stadtverordnete/n
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- SB Recht
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der StVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erläuterung
Begründung:
Am 26.08.2009 wurde im nicht öffentlichen Teil des
Hauptausschusses der Tagesordnungspunkt „Ankauf von Ufergrundstücken im
Ortsteil Groß Glienicke“ behandelt. Dem Tagesordnungspunkt lag eine
Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur D-Nr.: 07/SVV/0732 zugrunde.
Gegenstand der Vorlage war der Erwerb von Ufergrundstücken am Groß Glienicker
See von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Vorlage enthielt
Angaben zu den einzelnen Grundstücken und zur Grundstücksbewertung. Fragen zum
Umfang des Grunderwerbs, zu möglichen weiteren (künftigen) Erwerbsabsichten
sowie zu den Grundstückswerten wurden mündlich erörtert.
Entsprechend der Regelungen in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam erfolgte die Behandlung des Tagesordnungspunktes und die Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil. Die Öffentlichkeit war gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt auszuschließen, da es sich um eine Vertragsangelegenheit mit Dritten handelt, die zudem Grundstücksgeschäfte betrifft.
Neben den ständigen Hauptausschussmitgliedern war der
Stadtverordnete Herr Andreas Menzel im nicht öffentlichen Teil des
Hauptausschusses anwesend und nahm die mündlichen Ausführungen zum
Grundstückserwerb und seiner Einzelheiten zur Kenntnis.
Am 27.08.2009 fand auch eine Erörterung im nichtöffentlichen
Teil des Umweltausschusses (KOUL) statt, bei dem Herr Andreas Menzel ebenfalls
anwesend war. Auf Nachfrage des Herrn Andreas Menzel, weshalb die Angelegenheit
im nichtöffentlichen Teil behandelt werde, wurden ihm die Gründe unter Verweis
auf die Regelungen in der Hauptsatzung mitgeteilt.
In der Ausgabe der Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) vom
29.08.2009 erschien ein Artikel mit folgendem Wortlaut:
„Die Stadt hat sich offenbar dazu entschieden, eine Anzahl von Ufergrundstücken am Groß Glienicker See vom Bund zu kaufen. Das hatte der bündnisgrüne Stadtverordnete Andreas Menzel bereits am Donnerstagabend im Umweltausschuss gesagt. Gestern bestätigte er die Information gegenüber der MAZ. Die Stadt habe ein Angebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) akzeptiert und zahle eine Kaufpreis von acht Euro pro Quadratmeter. Es handele sich um einen ‚großen Teil’ der bundeseigenen Flächen auf der Potsdamer Seeseite.
Menzel lobte die Verwaltung für
diesen Schritt. Gleichzeitig kritisierte er das Vorgehen, die Kaufpläne im
nichtöffentlichen Teil von Haupt- und Umweltausschuss zu diskutieren. ‚Das soll
alles geheim bleiben, dabei handelt es sich um eine Frage von öffentlichem
Interesse.’ ....“
Gemäß § 21 Abs. 1 BbgKVerf sind Stadtverordnete als
ehrenamtlich Tätige über „Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach
erforderlich, besonders vorgeschrieben, von der Gemeindevertretung beschlossen
oder vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet ist,“ zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich daher auf solche
Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden; hier ergibt
sich die Vertraulichkeit zum einen bereits aus den Regelungen der Hauptsatzung
zum anderen aus den Bestätigungen über die Tagesordnung, die Angelegenheit ohne
Öffentlichkeit zu verhandeln.
Mit seinen Verlautbarungen über den Inhalt der
Beschlussvorlage und der Erörterungen in den nicht öffentlichen Sitzungen des
Hauptausschusses und des KOUL hat der Stadtverordnete Andreas Menzel seine
Verschwiegenheitspflicht verletzt.
Nach § 28 Abs. 5 BbgKVerf kann die schuldhafte Verletzung
der Verschwiegenheitspflicht durch die Stadtverordnetenversammlung mit einem
Ordnungsgeld von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.
Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurde dem Stadtverordneten
Menzel durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit
gegeben, sich zu den Vorwürfen binnen einer Frist von 14 Tagen zu äußern und es
wurde ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro angedroht. Eine Stellungnahme ist
erfolgt. Der Stadtverordnete Menzel hat eingeräumt, sich gegenüber der Presse
mit den sodann veröffentlichen Inhalten geäußert zu haben. Er wollte mit diesen
Äußerungen „Gerüchten“ im Ortsteil entgegentreten, wonach die Landeshauptstadt
Potsdam „Geld verschwende“. In der Stellungnahme weist er auch darauf hin, ihm
sei bewusst gewesen, dass er über Einzelheiten aus der Erörterung der
nichtöffentlichen Sitzungen berichte. Er hat sein Bedauern über diesen Vorgang
geäußert und sich hierfür entschuldigt.
Im vorliegenden Fall soll ein Ordnungsgeld von 50,00 Euro
verhängt werden. Dieses ist im Hinblick auf die Schuld angemessen. Der
Stadtverordnete hat nicht nur fahrlässig, sondern in vorsätzlicher Weise gegen
die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Zum einen wurden dem Stadtverordneten
die Gründe für die Behandlung im nichtöffentlichen Teil in beiden Ausschüssen
explizit mitgeteilt, zum anderen hat er gegenüber der Presse nicht nur über den
Grundstückserwerb an sich Äußerungen verlautbart, sondern darüber hinaus auch
über die Einzelheiten, insbesondere den Kaufpreis berichtet. Das Interesse an
der vertraulichen Behandlung war dem Stadtverordneten, wie zum einen seinen
Äußerungen gegenüber der Presse zum anderen auch seiner Stellungnahme zu
entnehmen ist, bekannt. Da der Stadtverordnete im Anhörungsverfahren sein
Bedauern über die Veröffentlichung geäußert und sich hierfür entschuldigt hat,
soll das Ordnungsgeld – anders als angedroht – in Höhe von 50,00 Euro verhängt
werden.