Antrag - 10/SVV/0081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Stadtverordneten Herrn Andreas Menzel in Höhe von 50,00 Euro.

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 26.08.2009 wurde im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses der Tagesordnungspunkt „Ankauf von Ufergrundstücken im Ortsteil Groß Glienicke“ behandelt. Dem Tagesordnungspunkt lag eine Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur D-Nr.: 07/SVV/0732 zugrunde. Gegenstand der Vorlage war der Erwerb von Ufergrundstücken am Groß Glienicker See von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Vorlage enthielt Angaben zu den einzelnen Grundstücken und zur Grundstücksbewertung. Fragen zum Umfang des Grunderwerbs, zu möglichen weiteren (künftigen) Erwerbsabsichten sowie zu den Grundstückswerten wurden mündlich erörtert.

 

Entsprechend der Regelungen in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam erfolgte die Behandlung des Tagesordnungspunktes und die Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil. Die Öffentlichkeit war gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt auszuschließen, da es sich um eine Vertragsangelegenheit mit Dritten handelt, die zudem Grundstücksgeschäfte betrifft.

 

Neben den ständigen Hauptausschussmitgliedern war der Stadtverordnete Herr Andreas Menzel im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses anwesend und nahm die mündlichen Ausführungen zum Grundstückserwerb und seiner Einzelheiten zur Kenntnis.

 

Am 27.08.2009 fand auch eine Erörterung im nichtöffentlichen Teil des Umweltausschusses (KOUL) statt, bei dem Herr Andreas Menzel ebenfalls anwesend war. Auf Nachfrage des Herrn Andreas Menzel, weshalb die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil behandelt werde, wurden ihm die Gründe unter Verweis auf die Regelungen in der Hauptsatzung mitgeteilt.

 

In der Ausgabe der Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) vom 29.08.2009 erschien ein Artikel mit folgendem Wortlaut:

 

„Die Stadt hat sich offenbar dazu entschieden, eine Anzahl von Ufergrundstücken am Groß Glienicker See vom Bund zu kaufen. Das hatte der bündnisgrüne Stadtverordnete Andreas Menzel bereits am Donnerstagabend im Umweltausschuss gesagt. Gestern bestätigte er die Information gegenüber der MAZ. Die Stadt habe ein Angebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) akzeptiert und zahle eine Kaufpreis von acht Euro pro Quadratmeter. Es handele sich um einen ‚großen Teil’ der bundeseigenen Flächen auf der Potsdamer Seeseite.

 

Menzel lobte die Verwaltung für diesen Schritt. Gleichzeitig kritisierte er das Vorgehen, die Kaufpläne im nichtöffentlichen Teil von Haupt- und Umweltausschuss zu diskutieren. ‚Das soll alles geheim bleiben, dabei handelt es sich um eine Frage von öffentlichem Interesse.’ ....“

 

Gemäß § 21 Abs. 1 BbgKVerf sind Stadtverordnete als ehrenamtlich Tätige über „Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben, von der Gemeindevertretung beschlossen oder vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet ist,“ zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich daher auf solche Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden; hier ergibt sich die Vertraulichkeit zum einen bereits aus den Regelungen der Hauptsatzung zum anderen aus den Bestätigungen über die Tagesordnung, die Angelegenheit ohne Öffentlichkeit zu verhandeln.

 

Mit seinen Verlautbarungen über den Inhalt der Beschlussvorlage und der Erörterungen in den nicht öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses und des KOUL hat der Stadtverordnete Andreas Menzel seine Verschwiegenheitspflicht verletzt.

 

Nach § 28 Abs. 5 BbgKVerf kann die schuldhafte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch die Stadtverordnetenversammlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.

 

Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurde dem Stadtverordneten Menzel durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit gegeben, sich zu den Vorwürfen binnen einer Frist von 14 Tagen zu äußern und es wurde ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro angedroht. Eine Stellungnahme ist erfolgt. Der Stadtverordnete Menzel hat eingeräumt, sich gegenüber der Presse mit den sodann veröffentlichen Inhalten geäußert zu haben. Er wollte mit diesen Äußerungen „Gerüchten“ im Ortsteil entgegentreten, wonach die Landeshauptstadt Potsdam „Geld verschwende“. In der Stellungnahme weist er auch darauf hin, ihm sei bewusst gewesen, dass er über Einzelheiten aus der Erörterung der nichtöffentlichen Sitzungen berichte. Er hat sein Bedauern über diesen Vorgang geäußert und sich hierfür entschuldigt.

 

Im vorliegenden Fall soll ein Ordnungsgeld von 50,00 Euro verhängt werden. Dieses ist im Hinblick auf die Schuld angemessen. Der Stadtverordnete hat nicht nur fahrlässig, sondern in vorsätzlicher Weise gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Zum einen wurden dem Stadtverordneten die Gründe für die Behandlung im nichtöffentlichen Teil in beiden Ausschüssen explizit mitgeteilt, zum anderen hat er gegenüber der Presse nicht nur über den Grundstückserwerb an sich Äußerungen verlautbart, sondern darüber hinaus auch über die Einzelheiten, insbesondere den Kaufpreis berichtet. Das Interesse an der vertraulichen Behandlung war dem Stadtverordneten, wie zum einen seinen Äußerungen gegenüber der Presse zum anderen auch seiner Stellungnahme zu entnehmen ist, bekannt. Da der Stadtverordnete im Anhörungsverfahren sein Bedauern über die Veröffentlichung geäußert und sich hierfür entschuldigt hat, soll das Ordnungsgeld – anders als angedroht – in Höhe von 50,00 Euro verhängt werden.

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