Beschlussvorlage - 10/SVV/0023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubau der Straßenbeleuchtung in Potsdam OT Groß Glienicke  „Helmut- Just- Straße“

(Dr.- Kurt- Fischer- Straße – Potsdamer Chaussee)

 

als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vorhandene Altanlage in der Helmut-Just-Straße entspricht nicht der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung).

Bei vorhandenen Mastabständen von 50m bis 60m werden die gemäß DIN EN 13201 geforderten Beleuchtungswerte für eine Anliegerstraße nicht erfüllt.

 

Der elektrotechnische Zustand der Altanlage gemäß der Prüfung im Februar 2009 ergab folgende Ergebnisse:

 

1.      Die alten Beleuchtungsmaste besitzen keine Öffnung für den Einbau einer Absicherung der Leuchte.

2.      Gemäß DIN VDE 0100 sind elektrische Betriebsmittel vor Wasser zu schützen.

Die vorhandenen Leuchten bieten keinen Schutz vor eindringender Feuchtigkeit in das Innere der Leuchten.

      Somit besteht kein wirksamer Schutz gegen elektrischen Schlag.

3.      Der nach VDE 100 geforderte Isolationswiderstand bei Spannungen bis einschließlich 500 Volt von 1,0MW wird mit dem gemessenen Wert von 0,09MW weit unterschritten.

Somit ist die Beleuchtungsanlage nicht betriebssicher.

 

Die technischen Sicherheitsbestimmungen werden bei der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr eingehalten. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.

 

Bei der Helmut-Just-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße.

 

Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung ergab kein Einvernehmen mit den Bürgern.

 

Von 3 angehörten Anliegern:                    2 Gegenstimmen

                                                            1 keine Äußerung               = positives Votum

                                                             

Somit spricht sich die Mehrheit der angehörten Eigentümer gegen die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung aus.

Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung auch für diese Verkehrsanlage fest.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen, die Anlage wird abzuschalten bzw. es wird der Rückbau der Anlage vorzunehmen sein.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach Kostenangebot 9.000,00 €.

Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 %der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 6.750,00 € zu erwarten.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Beleuchtung Groß Glienicke

Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,

Investitionsnummer: 0847 000 14 3001

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme im 1. Halbjahr 2010.

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Anlagen

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