Beschlussvorlage - 10/SVV/0080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2010.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-          den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-          dem Erfolgsplan

-          dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-          einen Vorbericht

-          eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-          eine Stellenübersicht

-          eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-          eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2010 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010 sieht für das Jahr 2010 Kreditaufnahmen i. H. v. 15.500.000 Euro vor. Davon entfallen 10,5 Mio. Euro auf dringende Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen, 2,5 Mio. Euro auf dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene in den sanitären Einrichtungen in Kindertagesstätten und Schulen und 2,5 Mio. Euro auf die rentierliche Verbesserung des energetischen Zustandes von Kindertagestätten, Schule und Turnhallen. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 13.000.000 Euro erforderlich. Weiterhin sind, wie in den Vorjahren, Kassenkredite i. H. v. 3.000.000 Euro zur unterjährigen Absicherung asynchroner Geldströme vorgesehen. Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte werden durch den Eigenbetrieb nicht ausgegeben. Gemäß §§ 73 - 75 BbgKVerf bedarf die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen der kommunalrechtlichen Genehmigung. Gemäß § 76 BbgKVerf  ist die Höhe der beschlossenen Kassenkredite der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

Investitionen

Bei der Finanzierung der Investitionen, die auf der Grundlage des mit der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmten Investitionsplanes erfolgen, nimmt der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2010 weitere Kreditmittel auf. Aus diesen Kreditmitteln werden vorrangig dringende und für die Landeshauptstadt unabweisbare Investitionen in die Verbesserung des Brandschutzes und der Sicherheit in den Einrichtungen getätigt.

 

Integraler Bestandteil der Planung ist die Umsetzung des durch die SVV am 30.01.2007 beschlossenen Maßnahmepakets zur Sanierung von Kitas und Schulen (DS 07/SVV/020) unter Berücksichtigung der objektkonkreten Zuordnung gemäß DS 07/SVV/0732 sowie die Umsetzung des Beschlusses DS 08/SVV/0668 über die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2010

2011

2012

2013

86.332 €

103.048 €

176.351 €

230.065 €

 

Die geplanten Investitionen, insbesondere im Bereich Kitas und Schulen, und die damit verbundenen Kreditaufnahmen führen infolge der höheren Mieten zu zusätzlichen Belastungen im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

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Anlagen

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