Beschlussvorlage - 10/SVV/0080
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilienservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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07.04.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
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Vorberatung
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09.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.02.2010
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09.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.03.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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11.02.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.02.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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16.02.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.02.2010
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24.03.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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18.02.2010
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18.03.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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09.03.2010
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erläuterung
Begründung:
Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des
Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen
Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht
gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:
-
den
Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus
laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung
-
dem
Erfolgsplan
-
dem
Finanzplan
Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2
EigV folgende Anlagen:
-
einen
Vorbericht
-
eine
Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die
sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken
-
eine
Stellenübersicht
-
eine
Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen
-
eine
Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre
Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des
Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2010 vorgelegt.
Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes
Der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010 sieht für
das Jahr 2010 Kreditaufnahmen i. H. v. 15.500.000 Euro vor. Davon
entfallen 10,5 Mio. Euro auf dringende Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in
Kindertagesstätten und Schulen, 2,5 Mio. Euro auf dringende Maßnahmen zur
Verbesserung der Hygiene in den sanitären Einrichtungen in Kindertagesstätten
und Schulen und 2,5 Mio. Euro auf die rentierliche Verbesserung des
energetischen Zustandes von Kindertagestätten, Schule und Turnhallen. Im Rahmen
der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind
Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 13.000.000 Euro
erforderlich. Weiterhin sind, wie in den Vorjahren, Kassenkredite
i. H. v. 3.000.000 Euro zur unterjährigen Absicherung asynchroner
Geldströme vorgesehen. Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte werden
durch den Eigenbetrieb nicht ausgegeben. Gemäß §§ 73 - 75 BbgKVerf
bedarf die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen der
kommunalrechtlichen Genehmigung. Gemäß § 76 BbgKVerf ist die Höhe der beschlossenen Kassenkredite der
Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Investitionen
Bei der Finanzierung der Investitionen, die auf der
Grundlage des mit der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmten Investitionsplanes
erfolgen, nimmt der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2010 weitere Kreditmittel
auf. Aus diesen Kreditmitteln werden vorrangig dringende und für die
Landeshauptstadt unabweisbare Investitionen in die Verbesserung des
Brandschutzes und der Sicherheit in den Einrichtungen getätigt.
Integraler Bestandteil der Planung ist die Umsetzung des
durch die SVV am 30.01.2007 beschlossenen Maßnahmepakets zur Sanierung von
Kitas und Schulen (DS 07/SVV/020) unter Berücksichtigung der objektkonkreten
Zuordnung gemäß DS 07/SVV/0732 sowie die Umsetzung des Beschlusses DS
08/SVV/0668 über die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
86.332 € |
103.048 € |
176.351 € |
230.065 € |
Die geplanten Investitionen, insbesondere im Bereich Kitas und Schulen, und die damit verbundenen Kreditaufnahmen führen infolge der höheren Mieten zu zusätzlichen Belastungen im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,6 kB
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