Anfrage - 01/SVV/0968
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilfunkantennen (DS 01/SVV/0643)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Siegmar Krause, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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23.01.2002
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Beschlussvorschlag
Zum o.g. Antrag der
PDS-Fraktion wurde zugesagt, der Bürgerinitiative einen Ansprechpartner in der
Stadtverwaltung zu benennen und mit den Betreibern sowie betroffenen
Wohnungsunternehmen und Mietervertretern Kontakt aufzunehmen und darüber die
Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Wie ist der
Bearbeitungsstand in dieser Angelegenheit?
Antwort
:
Der
Antrag der PDS-Fraktion DS 01/SVV/0643 beinhaltete die Bitte, dass die Stadt
mit den Mobilfunknetzbetreibern vor dem Hintergrund möglicher
Gesundheitsgefahren eine Vereinbarung zu Standorten etc. abschließen solle. Dem
Antrag war als beispielhafter Bezug ein Schreiben der Bürgeriniative
"Schutz vor Mobilfunkantennen Babelsberg" beigefügt. Dieser Antrag
ist in der Sitzung des RSOU-Ausschusses am 12.09.01 behandelt worden, und es
wurde seitens der Verwaltung erläutert, dass sich bereits die kommunalen Spitzenverbände
des Themas Mobilfunknetze angenommen hätten. Alle 3 Spitzenverbände und die 6
Mobilfunkbetreiber hätten eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die
Zusammenarbeit mit den Kommunen geregelt sei. Daraufhin ist ausweislich der
Niederschrift der o.g. Sitzung der Antrag zurückgezogen worden. Mittlerweile ist entschieden worden,
daß zentraler Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für die Planungen der
Mobilfunknetzbetreiber der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung ist. Die
Mobilfunknetzbetreiber werden
- in Übereinstimmung mit der angesprochenen Vereinbarung - gebeten,
zu den bereits betriebenen und den künftig zu betreibenden beabsichtigten
Standorten des Sende- und Empfangsnetzes die entsprechenden Unterlagen
vorzulegen. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, kann eine Beurteilung und
Abstimmung entsprechend der Vereinbarung erfolgen, die dann auch die
unterschiedlichen fachlichen Aspekte umfassen wird, die von den einzelnen
zuständigen Fachbereichen in der Verwaltung wahrgenommen werden und zu einer
Gesamtposition der Stadt zusammengeführt werden müssen. Erst in diesem Zusammenhang ist es
sinnvollerweise möglich, der Bürgeriniative ein auf konkrete Absichten
bezogenes Gespräch anzubieten. Sollte es hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen bereits zum jetzigen
Zeitpunkt Gesprächsbedarf geben, steht das Gesundheitsamt (z.B. Frau Amtsärztin
Kaiser) nach Terminabstimmung für
ein Gespräch gern zur Verfügung.