Anfrage - 02/SVV/0053
Grunddaten
- Betreff:
-
Firmierung von Einzelhandelsbetrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- V. Näder, CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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23.01.2002
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Beschlussvorschlag
Der
überwiegende Teil der Einzelhandelsgeschäfte in der Potsdamer Innenstadt hat
keine korrekte Angabe der Unternehmensform und des Inhabers. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen muss die Unternehmensform ( z. B. GmbH ) angezeigt
und bei Einzelhandelsunternehmen der Inhaber mit ausgeschriebenem Vornamen
ausgewiesen werden.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Warum
wird die Einhaltung dieser Vorschriften in Potsdam nicht kontrolliert?
Antwort
:
Die
Einhaltung zur Namensbringung/Firmierung gemäß § 15 a der Gewerbeordnung (GewO)
wird in regelmäßigen Abständen durch die AG Gewerbeangelegenheiten
kontrolliert.
Die
letzte Überprüfung in der Innenstadt fand Mitte des Jahres 2001 statt. Bei
festgestellten Verstößen erfolgte eine Aufforderung mit Terminsetzung zur
Beseitigung der bestehenden Mängel. Bei erfolgten Nachkontrollen konnte
festgestellt werden, dass die betroffenen Gewerbetreibenden zum größten Teil
dieser Aufforderung nachgekommen sind. Bei nicht erfolgter
Namensanbringung/Firmierung wurde diese Ordnungswidrigkeit nach § 146 Abs. 2
Nr. 2 GewO geahndet. Auch hier erfolgte dann eine nochmalige Nachkontrolle.
Im Zuge
von Außenkontrollen der Gewerbemitarbeiter wird auch künftig regelmäßig, aber
mit höherer Intensität die Einhaltung der Firmierungsvorschriften
gewährleistet.