Beschlussvorlage - 10/SVV/0017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 „Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ vom  01.04.1998 (DS 98/0213) wird aufgehoben.

2.      Der Bebauungsplan Nr. 118 „Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 1 und 2).

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Erläuterung

Kurzeinführung                                                                                                               

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten :

 

Anlage 1: Begründung (mit Umweltbericht)  (29 Seiten)

 

Anlage 2: Bebauungsplan (Textbebauungsplan mit textlichen Festsetzungen) und Karte zum Geltungsbereich    (3 Seiten)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 07.10.2009 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 „Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 „Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ war in der Zeit vom 09.11. bis einschließlich 10.12.2009 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und parallel beteiligt.

In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Während der öffentlichen Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bestätigt die Notwendigkeit des Bebauungsplans zur Außensicherung der bestimmten zentralen Versorgungsbereiche im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. begrüßt es, dass die Ziele des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes über den Bebauungsplan umgesetzt werden.

 

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam bittet darum die Nutzer und Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet frühzeitig und direkt in die Planung mit einzubeziehen, da mit den Festsetzungen des Bebauungsplans die Nutzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt werden.

Die Bauabteilung des Hellweg-Baumarktes wurde mit Schreiben vom 30.03.2009 über die Aufstellung des Bebauungsplans informiert. Bisher erfolgte keine Reaktion auf das Anschreiben.

 

Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung resultiert kein Abwägungserfordernis.

 

Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 „Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße“

 

Der Satzungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 19 „Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße“ vom 04.01.1998 (DS 98/0213) soll aufgehoben werden. Für das Vorhaben des Baumarktes wurde gemäß § 33 Abs. 1 BauGB eine Baugenehmigung erteilt, noch bevor der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 19 „Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße“ als Satzung beschlossen wurde. Mit dem Aufhebungsbeschluss soll die Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 19 „Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße“ dokumentiert werden. Die Unwirksamkeit des VEP 19 führt nicht zu einer Aufhebung der bestehenden Baurechte für dieses Vorhaben.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 „Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ vom  01.04.1998 (DS 98/0213) aufgehoben und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 118 „Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

 

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten.

 

Folgekosten

 

Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

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Anlagen

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