Beschlussvorlage - 10/SVV/0021
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsdam OT Groß Glienicke 'Braumannweg'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erläuterung
Begründung:
Die vorhandene Altanlage im Braumannweg entspricht nicht der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung).
Die 3 vorhandenen Lichtpunkte auf einer Straßenlänge von ca. 225m erfüllen nicht die gemäß DIN EN 13201 geforderten Beleuchtungswerte für eine Anliegerstraße.
Der Braumannweg ist auf einer Länge von ca. 150m unbeleuchtet.
Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht und der Gefahrenabwehr ist der Bau einer Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.
Beim Braumannweg handelt es sich um eine Anliegerstraße.
Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung ergab kein Einvernehmen
mit den Bürgern.
Von 22 angehörten Anliegern: 14
Gegenstimmen
8
keine Äußerung =
positives Votum
Somit spricht sich die Mehrheit der angehörten Eigentümer gegen die
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung aus.
Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom
19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der
Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem
Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung
auch für diese Verkehrsanlage fest.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht
zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer
Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr
nachkommen, die Anlage wird abzuschalten bzw. es wird der Rückbau der Anlage
vorzunehmen sein.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach Kostenangebot 17.200,00 €.
Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 12.900,00 € zu erwarten.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Beleuchtung Groß Glienicke
Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,
Investitionsnummer: 0847 000 14 3001
Die Umlage
erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme im 1. Halbjahr 2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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224,8 kB
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