Beschlussvorlage - 10/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsdam OT Groß Glienicke 'Helmut-Just-Straße'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erläuterung
Begründung:
Die vorhandene Altanlage in der Helmut-Just-Straße entspricht nicht der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung).
Bei vorhandenen Mastabständen von 50m bis 60m werden die gemäß DIN EN 13201 geforderten Beleuchtungswerte für eine Anliegerstraße nicht erfüllt.
Der elektrotechnische Zustand der Altanlage gemäß der Prüfung im Februar 2009 ergab folgende Ergebnisse:
1. Die alten Beleuchtungsmaste besitzen keine Öffnung für den Einbau einer Absicherung der Leuchte.
2. Gemäß DIN VDE 0100 sind elektrische Betriebsmittel vor Wasser zu schützen.
Die vorhandenen Leuchten bieten keinen Schutz vor eindringender Feuchtigkeit in das Innere der Leuchten.
Somit besteht kein wirksamer
Schutz gegen elektrischen Schlag.
3. Der nach VDE 100 geforderte Isolationswiderstand bei Spannungen bis einschließlich 500 Volt von 1,0MW wird mit dem gemessenen Wert von 0,09MW weit unterschritten.
Somit ist die Beleuchtungsanlage
nicht betriebssicher.
Die technischen Sicherheitsbestimmungen werden bei der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr eingehalten. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.
Bei der Helmut-Just-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße.
Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung ergab kein Einvernehmen
mit den Bürgern.
Von 3 angehörten Anliegern: 2
Gegenstimmen
1
keine Äußerung =
positives Votum
Somit spricht sich die Mehrheit der angehörten
Eigentümer gegen die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung
aus.
Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom
19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der
Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem
Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung
auch für diese Verkehrsanlage fest.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht
zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht
gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen, die Anlage wird
abzuschalten bzw. es wird der Rückbau der Anlage vorzunehmen sein.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach Kostenangebot 9.000,00 €.
Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 %der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 6.750,00 € zu erwarten.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Beleuchtung Groß Glienicke
Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,
Investitionsnummer: 0847 000 14 3001
Die
Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme im 1. Halbjahr 2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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191,2 kB
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