Beschlussvorlage - 10/SVV/0036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Aufhebung der Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam vom 16.11.2001.

 

2. Eintrittspreise für die Schwimmhallen und Strandbäder der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Beginn des Jahres 2005 wurden die städtischen Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen, die für diesen Zweck das Tochterunternehmen Bäderlandschaft Potsdam GmbH gegründet hat.

 

Für die Leistungsbeziehungen zwischen der Bäderlandschaft Potsdam GmbH und den Badbenutzern sind Leistungsentgelte durch die Stadtwerke bzw. die betriebsführende Bäderlandschaft Potsdam GmbH zu erheben.

 

Die bisherige städtische Entgeltordnung für die Schwimmhallen und Strandbäder ist somit gegenstandslos und aufzuheben.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Preisgestaltung durch die Stadtwerke Potsdam GmbH im Rahmen des Übernahmevertrages vom 13.05.2005 unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt.

 

Danach müssen die Entgelte von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.

 

Die bisherigen Eintrittspreise sind seit mittlerweile neun Jahren nicht verändert worden. Die Stadtwerke Potsdam GmbH und die betriebsführende Bäderlandschaft Potsdam GmbH haben für das Kiezbad Am Stern, die Strandbäder Templin und Babelsberg den Sanierungsstau weitgehend aufgelöst, den täglich erlebbaren Service für die Bürgerinnen und Bürger erhöht und in der Schwimmhalle Brauhausberg bestandssichernde Investitionen getätigt.

 

Aus diesem Grund sollen, nach nunmehr fast fünf erfolgreichen Betriebsjahren der SWP, die Eintrittspreise in moderater Form den aktuellen Tendenzen der regionalen Preisentwicklung entsprechend, marktüblich zum 01.04.2010 angepasst (Anlage 1) werden. Eine Marktübersicht ist als Anlage 2 beigefügt. Danach befinden sich die angestrebten Preise im mittleren Preissegment.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht gegeben, da die Einnahmen gemäß Vertrag zur Übernahme des Betriebes der öffentlichen Hallen- und Strandbäder der Landeshauptstadt Potsdam vom 13.04.2005 in das Betriebsergebnis der Bäderlandschaft Potsdam GmbH einfließen.

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Anlagen

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