Antrag - 09/SVV/1153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Leitlinien für die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen, sowie mit Jungen und jungen Männern im Rahmen der Kommunalen Kinder- und Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage des § 9 Abs. 3 KJHG bis zum 2. Quartal 2010 zu erstellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Bei der Persönlichkeitsentwicklung eines jungen Menschen spielt die Wahrnehmung der eigenen Geschlechtszugehörigkeit eine wichtige Rolle. Dabei kann zwischen dem biologischen, dem gefühlten und dem durch andere zugeschriebenen Geschlecht unterschieden werden. So befinden sich Jungen und junge Männer in unserer Gesellschaft aus mehreren Gründen in einem Spannungsverhältnis, das zu besonderen Lebenslagen führt, die sich von den Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen unterscheiden.

 

Schwierigkeiten in der Entwicklung zum Mann und zur Frau entstehen aus widersprüchlichen Rollenzuweisungen einer Gesellschaft, in der einerseits traditionelle patriarchale Männlichkeits- und tradierte Weiblichkeitsvorstellungen immer noch stark verbreitet sind und andererseits mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit von Männern und Frauen verlangt wird. So haben insbesondere neue Vorstellungen von Männlichkeit  nicht die gleiche Verbindlichkeit wie traditionelle männliche Rollenbilder. Rollenerwartungen durch die Umwelt bedeuten immer auch eine Einschränkung und Bewertung der individuell erlebten Fähigkeiten. Einzelne passen sich an, indem sie eigene Fähigkeiten, die als nicht passend erlebt werden, einschränken oder ganz ablegen. Wenn "Eigenes" nicht zum "Erwarteten" passt, entsteht Verunsicherung.

 

Aus diesen gesellschaftlichen Bedingungen und besonderen Lebenslagen, sollen gemäß dem gesetzlichen Auftrag in § 9 Abs. 3 SGB VIII in geschlechtsspezifisch differenzierter Arbeit Lebenslagen reflektiert, Geschlechterrollen hinterfragt und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden. Die dazu zu erstellenden Leitlinien sollen als Basis für geschlechtsspezifisches Arbeiten in den mit Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam tätigen Einrichtungen dienen. Der Verwaltung können derartige Leitlinien helfen, bestehende Angebote zu vergleichen, Bedarfe zu erkennen und Anforderungs- und Prüfkriterien für die Evaluation geförderter Einrichtungen zu etablieren.

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