Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0091

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Wiedereinführung bzw. Beibehaltung eines Sonderfahrstreifens für den ÖPNV in der Zeppelinstraße ist aus verkehrsorganisatorischer Sicht durchaus sinnvoll.

Nach Auswertung der Auswirkungen der Busspur auf die Verkehrsabläufe im gesamten Verkehrsnetz ist jedoch eine vorgeschaltete verkehrstechnische Untersuchung in Verbindung mit einer fachlichen Abwägung dringend erforderlich, um Verkehrsverlagerungen ins übrige Netz (besonders in Anwohnerbereiche) so gering wie möglich zu halten. Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie Rad- und Fußgängerverkehr können im Juli 2010 vorgestellt werden. Die Untersuchung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt in ständiger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Potsdam.

 

Begründung:

Bei den Verkehrsteilnehmern war eine hohe Akzeptanz der Busspur zu beobachten. Verspätungen im ÖPNV waren im Bereich der Busspur nicht zu verzeichnen. Im Bereich der Zeppelinstraße vor der Kastanienallee waren Beeinträchtigungen im ÖPNV durch den MIV, der auf eine Fahrspur reduziert werden musste, festzustellen. Auch führten Rückstauerscheinungen des MIV an der LSA Zeppelinstraße/Am Luftschiffhafen zu Verspätungen im ÖPNV im Bereich Pirschheide.

 

Weitere Qualitätseinschränkungen in der Zeppelinstraße und somit Behinderungen auch im ÖPNV waren in der Zufahrt Kastanienallee, Nansenstraße und Geschwister-Scholl-Straße zu beobachten.

Die genannten Beeinträchtigungen und die damit einhergehenden längeren Fahrzeiten im Kfz-Verkehr in der Zeppelinstraße führten zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen in kritische Bereiche, wie der Forststraße, Maulbeerallee und Potsdamer Straße.

Bedingt durch die beschriebenen verkehrlichen Auswirkungen der Busspur auf das übrige Verkehrsnetz ist eine weiträumige verkehrstechnische Untersuchung notwendig, um im Kontext der Einrichtung der Busspur eine optimale Gesamtverkehrslösung unter Berücksichtigung der Vermeidung von Verkehrsverlagerungen in das Nebennetz zu erarbeiten.

Ferner sollen im Rahmen der geplanten verkehrstechnischen Untersuchung der Zeppelinstraße die im Radverkehrskonzept (RVK) festgestellten Defizite in der stadtauswärtigen Radverkehrsanlage (geringe Breite) ergänzend miteinbezogen werden und die Maßnahme Nr. 26 des RVK (Einrichtung eines stadtauswärtigen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Kastanienallee) untersucht werden.

Die Untersuchung soll im 1. Halbjahr 2010 im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplans und des Stadtentwicklungskonzept - Verkehr einfließen. Die o.g. Konzepte dienen als Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung eines Bussonderfahrstreifens und eines stadtauswärtigen Radfahrstreifens. Da im Haushaltentwurf 2010 keine Mittel für die Neuordnung der Zeppelinstraße vorgesehen sind, soll im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in Abhängigkeit der Bewilligung von Fördermitteln die Umsetzung im Jahr 2011 erfolgen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel für die verkehrstechnische Untersuchung werden durch Mittel im laufenden Aufwand gedeckt.

Finanzielle Mittel für die Durchführung und Einführung eines Sonderfahrstreifens sind in Höhe von 95.000 EUR erforderlich. Die finanziellen Mittel sollen im Rahmen der Fördermittelbeantragung zur Förderung des ÖPNV gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter Haushaltsvorbehalt.

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