Anfrage - 10/SVV/0125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit DS 05/SVV/0257 hatte die Stadtverordnetenversammlung die „Grundstücke des zukünftigen Freizeitbades Am Brauhausberg“ und zwar unentgeltlich den Stadtwerken in das Eigentum übertragen. Trotz Wegfall dieses Verwendungszweckes (s. DS 10/SVV/0037) können die Stadtwerke außerhalb des Kommunalen Haushaltes über das vormalige Bad-Baugrundstück verfügen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie können Sie erklären, dass der geplante Verkaufserlös des Grundstückes von ca. 12 Mio. EUR nicht vom zudem difizitären Kommunalen Haushalt vereinnahmt wird?

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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