Anfrage - 10/SVV/0148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach wie vor gibt es erhebliche Unterschiede bei den Pachten für Garagen, die auf städtischen Grundstücken stehen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Gibt es Überlegungen bzw. Vorbereitungen für die Objektivierung der Pachten für Garagen auf städtischen Grundstücken?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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