Antrag - 10/SVV/0169
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Hauptausschusses gem. § 49 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 BbgKVerf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2010
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Erläuterung
Begründung:
Gem. § 41 Abs. 3 BbgKVerf kann jede Fraktion einen oder
mehrere Stellvertreter benennen, die die von der Fraktion vorgeschlagenen
Mitglieder vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in
der Reihenfolge ersten Stellvertreter über.
Durch
die Mandatsniederlegung von Herrn Gohlke und das Ausscheiden des
Stadtverordneten Utting aus der Fraktion beantragt die Fraktion FDP, Frau
Schneider als 3. Stellvertreterin in den Hauptausschuss zu wählen.