Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Leistungsverpflichtete und Träger sind im Rahmen der Planung verpflichtet, das Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern zu orientieren.

 

Eine aktuelle Bedarfsanalyse in allen Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Potsdam zeigt, dass es nachweislich in keinem Stadtteil Anträge auf verlängerte Öffnungszeiten nach 18.00 Uhr gibt, die gegenwärtig nicht erfüllt werden können.

Die tatsächlich erforderlichen verlängerten Bedarfe werden durch die KITA Hans- Marchwitza-Ring 53 in 14473 Potsdam, die KITA G.-Simon-Str. 2-4 in 14480 Potsdam sowie im Rahmen der Tagespflege gedeckt. Hinzu kommt ein Angebot des Vereins Frauen in der Lebensmitte e.V., die im Rahmen von KITA-Betreuung und auch außerhalb Abend- und Nachtbetreuung anbieten.

 

Aus der Analyse wurde jedoch deutlich, dass die immer stärker differenzierenden Arbeits-, Studien- und Wegezeiten der Eltern hohe veränderte Anforderungen  an die organisatorische und pädagogische Flexibilität von Einrichtungen stellen.

Bei aller notwendig zu entwickelnden Flexibilität wird es Grenzen in Einrichtungen geben. Für solche Betreuungsbelange sind neben und ergänzend zu Kindertagesstätten andere Angebote bei Bedarf zu entwickeln.

Die Verwaltung steht hier in kontinuierlichem Kontakt mit den Trägern von Einrichtungen, um bei notwendigen zusätzlichen Bedarfen rechtzeitig reagieren zu können.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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