Anfrage - 10/SVV/0184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verkaufserlös des vg. Grundstückes wurde mit ca. 12 Mio. EUR angegeben. Die gängigste Ermittlung erfolgt wohl nach dem Bodenrichtwert. Doch auch Ertragswert- und Residualwertverfahren sind möglich.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Nach welchem Verfahren wurde der Verkaufserlös ermittelt?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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