Antrag - 02/SVV/0049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zum 1.3.2002 der StVV eine Regelung zur Erhebung von Mahnkosten und Verzugszinsen bei privatrechtlichen Forderungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Um Einnahmeausfälle für die Stadtkasse zu vermeiden, ist es notwendig, den Mahnweg zu regeln und die Höhe der Verzugszinsen festzulegen. Aus dem letzten Rechnungsprüfungsbericht ging hervor, dass dies offenbar nicht der Fall ist, deswegen sollte schnellstmöglich eine solche Regelung getroffen werden.

 

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