Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0196
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Termins der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister,
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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17.03.2010
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Die Information des Oberbürgermeisters, dass als Termin für
die Oberbürgermeisterwahl der 19. September 2010 und als Termin einer möglichen
Stichwahl der 3. Oktober 2010 vorgesehen sind. Diese Termine werden der
Aufsichtsbehörde zur Bestimmung vorgeschlagen.
Erläuterung
Begründung:
Nach § 64 Abs. 2 BbgKWahlG bestimmt die Aufsichtsbehörde
spätestens am 70. Tag vor der Wahl den Wahltag, den Tag einer etwa notwendig
werdenden Stichwahl und die Wahlzeit. Nach § 74 Abs. 1 BbgKWahlG beträgt die
Amtszeit des Oberbürgermeisters 8 Jahre. Der Wahltag
soll innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des vorherigen Amtsinhabers
liegen.
Die
Amtszeit des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam endet am
25.11.2010. Unter Berücksichtigung, dass der Wahltag und der Tag einer
möglichen Stichwahl nicht in Berührung mit den Schulferien kommen sollen und
auf einen Sonntag bzw. gesetzlichen Feiertag fallen müssen, wurde der o.g.
Wahltermin bestimmt. Spätere Termine kollidieren mit den Ferien (09.10. bis
24.10.) bzw. den kirchlichen Feiertagen (Reformationstag 31.10, Volkstrauertag
14.11., Totensonntag 24.11.).