Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die Information des Oberbürgermeisters, dass als Termin für die Oberbürgermeisterwahl der 19. September 2010 und als Termin einer möglichen Stichwahl der 3. Oktober 2010 vorgesehen sind. Diese Termine werden der Aufsichtsbehörde zur Bestimmung vorgeschlagen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 64 Abs. 2 BbgKWahlG bestimmt die Aufsichtsbehörde spätestens am 70. Tag vor der Wahl den Wahltag, den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl und die Wahlzeit. Nach § 74 Abs. 1 BbgKWahlG beträgt die Amtszeit des Oberbürgermeisters 8 Jahre. Der Wahltag soll innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des vorherigen Amtsinhabers liegen.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam endet am 25.11.2010. Unter Berücksichtigung, dass der Wahltag und der Tag einer möglichen Stichwahl nicht in Berührung mit den Schulferien kommen sollen und auf einen Sonntag bzw. gesetzlichen Feiertag fallen müssen, wurde der o.g. Wahltermin bestimmt. Spätere Termine kollidieren mit den Ferien (09.10. bis 24.10.) bzw. den kirchlichen Feiertagen (Reformationstag 31.10, Volkstrauertag 14.11., Totensonntag 24.11.).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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