Antrag - 02/SVV/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsanträge der PDS-Fraktion zum Entwurf des Haushaltsplanes 2002 - I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Beschlussvorschlag
Der
Verwaltungshaushalt wird in folgenden Positionen geändert:
1. Auf die Personalausgaben in Höhe von
74.349.400 Euro wird eine globale Minderausgabe in Höhe von 1 % gelegt.
Begründung:
Die
Personalausgaben sind die mit Abstand größte Haushaltsposition. Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre weisen auf ein beträchtliches Einsparungspotential
insbesondere durch nicht besetzte Stellen hin. In der Position
"Abfindungen" werden Kürzungsmöglichkeiten in Höhe von mindestens
50.000 Euro gesehen.
2. Die Betriebskostenzuschüsse an freie
Träger (HHST 34000-70301) werden von 746.500 Euro auf 800.000 Euro erhöht.
Deckungsquelle:
Globale
Minderausgabe in Höhe von 1 % bei den Personalkosten
Begründung:
Um die
Situation bei den freien Trägern zu stabilisieren, sollten die
Betriebskostenzuschüsse in etwa auf das Niveau des Vorjahres erhöht und aus dem
Haushaltssicherungskonzept herausgenommen werden.
3. Der Zuschuss Kammersinfonischer
Klangkörper (HHST 34000-71707) wird von 614.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht.
Deckungsquelle:
Hauptstadtvertrag
Begründung:
Der
Zuschuss für die Kammerakademie sollte erhöht werden, da ursprünglich 1,7 Mio
DM an städtischen Mitteln in Aussicht gestellt waren. Da es sich hierbei um das
Orchester des Nikolaisaales handelt, sollte eine Finanzierung über den
Hauptstadtvertrag angestrebt werden.
4. Der Zuschuss zum Sozialticket (HHST
49800-78001) wird von 0 auf 100.000 Euro erhöht.
Deckungsquelle:
Globale
Mindestausgabe in Höhe von 1 % bei den Personalkosten.
Begründung:
Mit dem
Sozialticket wird eine Leistung erbracht, die Einkommensschwachen, insbesondere
auch Asylbewerbern, die notwendige Mobilität sichert.
5. Der Zuschuss an Verbraucherzentrale
e.V. (HHST 79100-71701) wird von 0 auf 5.000 Euro erhöht.
Deckungsquelle:
Fortbildung
(HHST 00200-56200)
Begründung:
Die
Verbraucherzentrale sollte wie im vergangenen Jahr durch die Stadt gefördert
werden, da sie mit ihrer Beratungstätigkeit eine öffentliche Funktion ausfüllt,
die allen Einwohnern der Stadt zugute kommt.