Beschlussvorlage - 10/SVV/0070
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtbeleuchtung Potsdam" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
27.01.2010
| |||
|
03.03.2010
| |||
|
07.04.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
17.02.2010
| |||
|
24.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
24.02.2010
| |||
|
17.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.
Februar 1996, geändert durch die „Erste Satzung vom
22. Februar 2008 zur Änderung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.
Februar 1996“ (siehe Anlage)
Erläuterung
Begründung:
Gemäß Beschluss des Magistrates der Stadt Potsdam vom 27.
Juni 1990 wurde der ehemals volkseigene Betrieb Stadtbeleuchtung Potsdam in
einen Eigenbetrieb des Magistrates (jetzt Stadtverwaltung) der Stadt Potsdam
umgewandelt.
Nach Inkrafttreten der Verordnung über die Eigenbetriebe
der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl II S. 314) wurden für die Eigenbetriebe der
Landeshauptstadt Potsdam Eigenbetriebssatzungen erarbeitet.
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung
Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20. Februar 1996 wurde in der
Stadtverordnetenversammlung vom 10. Januar 1996 unter der Drucksache Nr.
95/0650/1 beschlossen.
Einen Beschluss zur Ersten Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt
Potsdam vom 20. Februar 1996 fasste die Stadtverordnetenversammlung am 11.
Februar 2008 unter der DS Nr. 08/SVV/0075.
Unter Bezugnahme auf die DS ......(Verträge zur Überleitung
des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ auf die SWP, Bezug DS
09/SVV/0042) hat in analoger Anwendung von § 93 Abs. 1 BbgKVerf i. V. m. § 3
Abs. 1 EigV auch die Auflösung des Eigenbetriebes durch Aufhebung der
Betriebssatzung zu erfolgen.
Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 9 BbgKVerf gehört die Aufhebung von
Satzungen zum Aufgabenkatalog der durch die SVV zustimmungspflichtigen
Angelegenheiten.